Mas ist besser, ein geistreicher oder ein beschränkter Censor?
Diese Frage mag Manchen unserer Leser etwas impertinent klingen, denn offenbar involvirt sie die Möglichkeit, daß ein Censor beschränkt sein könne. Aber ist eine solche Annahme wohl etwas an sich Beleidigendes? Niemand wird läugnen, daß der Censor so gut, wie der Nichter, der Einnehmer, der Landrath, u. s. w. ein Staatsamt bekleidet. Niemand wird ferner läugnen, daß zu jedem StaatSamte gewisse geistige Eigenschaften erfordert werden. Das alte Sprichwort, „wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand," ist doch wohl nur ironico zu verstehen. Weshalb sollte also eine Untersuchung darüber, welche Eigenschaften zu einem guten Censor erforderlich sind, unan- gcmessner sei», als die Untersuchung über die Qualitäten eines guten Richters u. s. w.? Wie oft liest man von einem ungerechten Nichter, von einem ungewtssenhasten Einnehmer, von einem unthätigen Landrathe? An der Möglichkeit einer solchen Voraussetzung im Allgemeinen nimmt Niemand Anstoß, sie wird, als in der Gebrechlichkeit der menschlichen Dinge begründet, anerkannt, warum sollte denn immer ein Censor ganz allein als vollkommen und infallibel betrachtet werden? Unsers Wissen hat bis jetzt der Papst allein von allen Menschen JnfaMbität in Anspruch genommen, wiewohl dieselbe häufig in Zweifel gezogen ist und sie seine Amtshandlungen vor ernster Prüfung und argen Bemerkungen nicht hat schützen können, — sollte der Censor ganz allein frei ausgehen? Ich rede hier natürlich nur von dem Censor im Allgemeinen, von dem Censor in tlwsi, von, dem absoluten Censor; einen besondern Censor, einen Censor in pr-lxi, einen persönlichen Censor habe ich nicht im Auge; dergleichen
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