Die Leipziger Comnmnalgarde.
In früherer Zeit hatte Leipzig, wie andere deutsche reichsmittelbare oder reichsunmittelbare Städte, Bürgerbewaffnung oder Volkswehr. Sie ist hier, wie an andern Orten, durch den Grundsatz der Stellvertretung untergegangen. Sobald sich der Bürger im Waffendienst vertreten lassen darf, verleitet ihn die Bequemlichkeit schv bald, eines der schönsten und wichtigsten Rechte aus der Hand zu geben, dasjenige, die Waffen zu tragen. Trennten doch unsere Altvordern nie die Ehrfähigkeit von der Wehrfähigkeit! Die vollziehende Gewalt beeilt sich begreiflicher Weise, die Freundlichkeit zu haben, den Bürger, welcher sich selbst wehrlos macht, der Mühe deS Waffendienstes zu überheben. Bald geht sie in ihrer Dienstfertigkcit noch weiter und nimmt dem Wehrpflichtigen die Sorge ab, den Stellvertreter selbst zu stellen. Sie wirbt Söldlinge an und die Umwandlung der Volksbewaffnung in eine stehende Truppe von Söldlingen, welche der öffentlichen Gewalt gegen eine wehrlose Menge unbedingt gehorchen, ist vollendet. So war es auch in Leipzig gegangen. Die Stadt Leipzig beherbergte in ihren Mauern keine Staatstruppen, wie jetzt, aber sie hatte ein Corps angeworbener Stadtsold.-iten — feit langen Jahren ein Häuflein alter Zöpfe in, aschgrc.ien Röcken und abgeschabten Dreimastern, mit Kamaschen und spindeldürren BkM' chen, an denen die Stellen, wo andere Leute Waden haben, deutlich zu bemerken waren, und deren im Volke übliche Name in anständiger Gesellschaft nicht ausgesprochen werden kann und weibische Feigheit bedeutete. Sie hatten das einzige Gute, daß, wenn alle Quellen, die Langeweile zu todten, versiechi waren, dem Bruder Studio
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