T l! g e b u ch.
i.
Randglossen zu Hecker'S »nd v. Itzstcin's Ausweisung aus
Preußen.
NerurtheileN! emanden ungehört, — eine goldene Regel, deren Befolgung ich nicht blos von Ander» verlange, sondern auch selbst gegen Andere in Anwendung zu bringen wenigstens bemüht bin. Ohne Zweifel sind auch die Negierenden Menschen, und können billigerweise fordern, daß nicht »»gehört über sie und ihre Maaßregeln abgeurtheilt wird, und auf den Grund dieser Erwägung bin ich gewohnt, bis auf weitere Aufklärung eine Zeitlang mein Urtheil zu verschieben. Ich habe mir also bisher auch über die verdrießliche. Ausweisung Hc- ckcrs und Jtzstein's keine bestimmte Meinung zu bilden gewagt, sondern in wahrhaft musterhafter deutscher Geduld zugewartet und mir sogar das Vergnügen erlaubt, dessen ich sonst stets entsage, Tag sür Tag die Allgemeine Preußische Staatszeirung zu lesen.
Es wird wohl noch Manchem außer mir ebenso gegangen sein. Wir haben also gewartet. Indessen Alles hat seine Zeit, auch die Geduld. Es ist eine Woche nach der andern verflossen, und auch die Spree der Preußischen Allgemeinen Zeitung ist taglich vorbeigelaufen, läuft vorbei und wird vorbeilaufen, ohne eine Aufklarung zubringen. 7^al>itnr et l!i>>et»r i>-I »mne voluliilis »«vum!
Ich fürchte, der Augenblick ist nicht weit, da von diesem Ereignis? nicht mehr gesprochen werden wird. Sollte es mir wirklich gehen, wie dem Bauer im Haag und wie den Deutschen mit der Prcßfrei- heit! Diesem Schicksal ist zu entrinnen, und es wird mir das um so leichter, als mir eben einfallt, daß ja die Herren Hecker und von Jtzstein auch ungehört verurthcilt worden sind, und man nicht die mindeste Geduld mit ihnen gehabt hat.
Aber eine Vorsichtsmaaßregel will ich dies Mal doch anwenden — deutsche Gründlchkeit. Betrachten wir also die Ausweisung Heckers und von Jtzsteins
I. an und für sich;
II. in ihren Verhaltnissen;