Ungarische Zustände
Redefreiheit. — Charaktcrunterschied des Reichstags und der Eomitatsversamm- lungen. — Sind die Deputirten nur todte Werkzeuge ihrer Wähler? —Journalistik im zweiten Tressen. — Die Vicegcspänne und ihr Einfluß. — Die Regierung und die Josephinischen Erinnerungen.
Nachdem die Zeitungen lange genug fast täglich neue Ernennungen von Obergespänncn und Obergespannsverwescrn gebrach hatten, sind NUN die neuen Würdenträger fast durchweg in ihren Comi- taten angekommen, wo sie aber meistens nichts weniger als mit Zärtlichkeit und Jubelruf empfangen wurden. Der Leser kennt die Entschließung der Regierung, durch welche sich diese auf eine bis jetzt unversuchte Bahn der Politik wagte, wohl schon aus den Journalen, in denen sie von den verschiedensten Seiten, aber fast immer blos im Interesse der Parteien beleuchtet wurde; allein schwerlich kennt er die Aufregung, welche sie an vielen Orten hervorbrachte, und den Inhalt der heftigen Reden, womit die Sprecher der Comitats- versammlungcn sich gegenseitig befeuerten und die Anhänger des Gouvernements einzuschüchtern suchten. Diese Reden würden in gewissen konstitutionellen Staaten Deutschlands, die auf unser Treiben und Hoffen als ein barbarisches Gebahren und eitle Wortfechterei mitleidig herabsehen, zu manchen Untersuchungen Anlaß gegeben haben, selbst wenn sie in dortigen Ständcversammlungcn gehalten worden wären, indeß bei uns das Wort unbewacht verhallte, und die Berather der Krone am Kaiscrhofe zu Wien die oft wenig schmeichelhaften Komplimente der Opposition nicht ängstlich auf die Waagschale legten und zu Majestätsprozcssen ausbeuteten.
In der schrankenlosen Freiheit der Gemeindcvcrfassung besteht aber auch das Palladium der ungarischen ReichSconstitution und die Hand, die an den Gemeinderechten rüttelt, ist für die mit so viel