Beitrag 
Tagebuch.
Seite
479
Einzelbild herunterladen
 

T a g e b u eh.

i.

Aus Wie «. I.

Reduction der Militärdienstzcit; die Landwehr; Stellung der UnterofsizitN'. Hofrath Muth. Die Polizei und die PragerHerbstvorMe v.J. 1844.

Die große Neuigkeit des Tages ist jetzt die Nachricht von der Reduction der Militärdienstzeit von vierzehn auf acht Jahre, bei der ganzen österreichischen Armee, welche unter allen Klassen der Bevölke­rung die lebhafteste Sensation erregt, denn es laßt sich nicht läugnen, daß die Hecrversassung den Ansprüchen der Zeit und den Bedürfnissen der Nation nicht mehr genügen will und Reformen fordert, die über den Schnitt der Hosen, die Gestalt der Kopfbedeckung und die Vereinfa­chung der Commandowörter hinausgehen. Die Verminderung der Dienst­zeit auf die erwähnte Zahl von Jahren hätte schon früher eintreten können, indem uns in dieser Beziehung selbst Russen und Tücken be­reits vorangegangen sind, wo eine zehnjährige Capitulation festgestellt worden. Doch wie wir hören, soll an der Verzögerung dieser Maß­regel lediglich das Bedenken Schuld gewesen sein, daß vor zwei Jah­ren, wo die Sache bereits im Kabinet des Kaisers entschieden war, die Rekruten von 1830, welche wegen der damaligen Kriegsrüstungen gegen Frankreich sehr zahlreich waren, und mit ihnen alle jene Soldaten, die ihr achtes Dienstjahr vollendet hatten, mit einem Male aus den Reihen des Heeres ausgeschieden und dadurch die Streitmacht für den Augen­blick numerisch und intensiv geschwächt worden wäre. So lange indeß die Normalien für die in den deutschen Erblanden bestehende Landwehr fortgelten, so lange ist die Ermäßigung der Militärdienstzcit fast nur illusorisch, weil der ausgediente Soldat in bestimmten Fällen wieder zur Landwehr einberufen werden kann und oft abermals acht Jahre dienen muß. Die Landwehr ist bei uns keine eigentliche Volksbe­waffnung, die zur Zeit der Gefahr in's Leben tritt, fondern ein bloßes

01»