Die Landtagspropositionen nnd die öffentliche Meinung in Preußen.
Selten ist wohl die allgemeine Erwartung so enttäuscht worden, wie durch die jüngsten Landtagspropositionen. Da6 Gerücht, eine Erweiterung und Fortbildung des Ständcinstituts, Neichsstände und eine Neichsverfassung stünden bevor, war allgemein verbreitet. War auch Grund genug zu Zweifeln vorhanden, so sprach auf der andern Seite so Manches wieder für die Wahrscheinlichkeit. Wenigstens sprach sich in dem Anklange, in dem Glauben, den das Gerücht allgemein sand, das im Volke allgemein gefühlte Bedürfniß aus, die allgemein erkannte Nothwendigkeit einer zur Staatseinheit führenden Reichsverfassung statt der den Staat in mehrere Staaten zerlegenden Provinzialverfassung. Hatten sich doch Preußens größte Staatsmänner, die in der Zeit der Noth und Gefahr das Steuerruder führten, die den Staat aus seiner tiefsten Erniedrigung erhoben, für die Nothwendigkeit einer Neichsverfassung ausgesprochen. Nur durch eine Repräsentation für den ganzen Staat, sagte der Staatskanzlcr Har- denberg in einer Rede, könne allein Ein Geist, Ein Nationalinteresse an die Stelle ihrer Natur nach immer einseitiger Provinzialansichten treten. Hatte doch schon der Freiherr von Stein im Jahre 1808 die Nothwendigkeit einer allgemeinen Nationalrepräsentation erkannt, durch die jeder active Staatsbürger, er besitze hundert Hufen oder eine, er treibe Landwirthschaft oder Fabrikation oder Handel, er habe ein bürgerliches Gewerbe, oder er sei durch geistige Bande an den Staat geknüpft, ein Recht zur Repräsentation habe. „Von der Ausführung oder Beseitigung eincö solchen Planes hängt Wohl und Wehe unseres Staates ab, denn auf diesem Wege allein kann der Nativnalgeist positiv erweckt und belebt werden." Zehn Jahre
Grknibotcn, I»iS. I. 57