Die preußischen Provinziallandtage.
Von
W. L » d er s.
Wir haben die Wahl, ob wir ein neuer Staat sein und mit den Lehren, welche uns die Zeit bringt, fortschreiten oder uns auf unsere Stirn Runzeln malen und mit den abgelebten Staaten, die unsere Kindheit anfeindeten und verkümmerten, zu Tische setzen und als Gesellen einerlei Art verkehren wollen.
Eduard Gans.
Mit ungewöhnlicher Spannung sieht man im Anlande wie in ganz Deutschland den nächsten preußischen Provinziallandtagcn entgegen. Wie werden die Landtage diesen Erwartungen entsprechen? Welche Stellung werden sie den Lehren gegenüber, welche uns die Zeit bringt, einzunehmen bemüht sein? Welcher Geist wird sich in ihnen geltend machen? Welche Wünsche und Bitten werden sie an den Stufen des Thrones niederlegen? Welcher Art sind die Wünsche des Volks, die sich durch Petitionen kund geben?
Die Provinzialstände sollen nach dem Gesetz vom 5. Juni 1823 „Provinzialstände im Geiste der altern deutschen Verfassung" sein. Nach dieser hatten die Stände in allen Angelegenheiten, die ihre Person, ihre Güter, ihre Gerechtsame betrafen, nicht blos eine berathende, sondern eine entscheidende Stimme; sie hatten nicht nur bei der Gesetzgebung, sondern auch bei der Steuerbewilligung eine entscheidende Stimme, wodurch sich die preußischen Provinzialstände als blos berathende wesentlich von jenen unterscheiden. Eine entscheivende Stimme darf den preußischen Provinzialständen nicht eingeräumt wer-
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