T a g e b u ch.
i.
Der Rheinische Landtag und die Freiheit der Presse. Glossen von einem Rheinländer.
Der Beschluß des Rheinischen Provincial- Landtags*) hat den Schlußstein zu den vielen gewichtigen Worten gelegt, welche das Jahr 1843 zu Gunsten der Preß - Erlösung in öffentlichen Versammlungen gehört. Es ist mehr, als Provincial- Eitelkeit, wenn der Rheinländer glaubt, daß das Votum seines Landtages, trotzdem daß ihm nur eine berathende Stimme zugemessen ist, dennoch eben so schwer, wenn nicht schwerer noch in die Waagschale fallen muß, als die Beschlüsse der gesetzgebenden Kammern in kleineren Staaten. Der Rheinländer glaubt an sich und der Glaube an sich selbst ist das erste Mittel, damit Andere an uns glauben. Wenn man den Verhandlungen, welche für und gegen die freie Presse in den letzten Monaten an so verschiedenen Punkten Deutschlands sich abgesponnen haben, mit Aufmerksamkeit folgt, so drängt sich unwillkürlich die Frage auf: Wie ist es möglich, daß bei einem so abgesprochenen Thema die Vertreter der Preßsreihcit in jeder Kammer und Ständc- versammlung immer irgend ein neues Argument, eine neue Seite finden, und wie kommt es andrerseits, daß die Gegner derselben immer in ein und demselben beschränkten Jdcengange sich bewegen? Woher die Fruchtbarkeit auf der einen und die Sterilität auf der andern Seite? Ist schon der Vorgc-
Anm. Mit einer Majorität von i« Stimmen gegen 2« wurde beschlossen, es soll des Königs Majestät gebeten werden, die Anshcbnng der die Prcßfrciyeit beschränkenden Bnndcöbcschlüssc bewirken »nd unter gänzlicher Beseitigung der Censur ein den Anforderungen der Zeit entsprechendes Pr-s-gesetz erlassen, mittlerweile aber diejenigen Milderungen der Censur eintreten lassen zu wollen, welche die BmideSacschc gestatten. "
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