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Französische Ubvoka^eK.
Bon
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Es versteht sich von selbst, daß auch wir in Deutschland überall wieder jene alte Gerichtsverfassung, die Geschwornen-Gerichte, eingeführt sehen möchten, wodurch unsere Vorfahrender wahren Civilisation näher ständen als wir. Oeffentlichkcit der Anklage, Oeffmtlichkeit der Vertheidigung — das ist es, warum wir unsrem französischen und englischen Nachbaren am meisten beneiden müssen; das ist es, was die Bewohner der Nheingegenden noch glücklicher Macht, als der herrliche Saft ihrer Neben. Der Mensch aber bleibt sich gleich unter allen Zonen; der Bramme, der in Indien die Wittwe zum Scheiterhaufen mit Gesängen und Gebeten begleitet, unterscheidet sich um nicht viel von dem hochwürdigen Kreuzträger, der von der Kanzel Höllenstrafen herabdonnert gegen Diejenigen, die in den Fasten bei einem köstlichen Braten sich gütlich thun; und der Advokat, der in Paris, in London, in Brüssel, in Mainz vor dem Assisengerichte das Mitleid der Menge für seinen Clienten in Anspruch nimmt, ist darum um kein Haar besser, als derjenige, der im nördlichen Deutschland durch klafterhohe Aktenstöße die Papierfabriken, und durch centnerschwere Targebühren seine eigene Fabrik im Gange erhält. Der Advokat ist ja überall der Vertheidiger der Wittwen und Waisen, und er denkt vor Allein daran, daß seine eigene Wittwe und seine eigenen Waisen dereinst keines Advokaten bedürfen» Doch unsere deutschen Gerichtöhelden und ihre Kriegskunst sind uns hinlänglich bekannt. ,
Wir wollen hier eins Charakteristik eines französischen Advokaten geben, jenes mächtigen Geschlechtes, das in den Häusern wie in den
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