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Preußen und die Juden.
--Insbesondre, daß Schriften, in denen die Staatsverwaltung im Ganzen oder in einzelnen Zweigen gewürdigt, erlassene oder noch zu erlassende Gesetze nach ihrem innern Werthe geprüft, Fehler oder Mißgriffe aufgedeckt, Verbesserungen angedeutet oder in Vorschlag gebracht werden, um deßwillen, weil sie in einem andern Sinne, als dem der Regierung geschrieben, nicht zu verwerfen sind, wenn nur ihre Abfassung anständig und ihre Tendenz wohlmeinend ist.«
PreußischeS Cenftir-Edict vom 24, December 1341.
Wohlmeinend! Ich will die Hand auf die Brust legen und es Euch aus vollem Herzen bethcuren: nicht Bitterkeit, nicht Lust zum Widerspruche ist es, was diese Zeilen hervorruft, sondern der innige Drang, dem Vaterlande und Euch selbst den Dienst zu leisten, den Ihr ja selbst verlangt: ein noch zu erlassendes Gesetz nach seinem innern Werthe zu Prüfen, und die Fehler und Mißgriffe desselben aufzudecken.
Denn, umgeben von den Vorurtheilen, mit welchen der Franzose, der Engländer, der Belgier noch immer Deutschland betrachtet, gehetzt durch die tausend Spöttereien, mit welchen die fremde Presse tagtäglich den deutschen Namen bedeckt, wird es uns oft schwer genug, die deutsche Ehre gegen alle die Angriffe zu vertheidigen, mit denen man uns zusetzt; und jeder Mißgriff, jeder Nücffall, den die deutschen Negierungen oder das deutsche Volk sich zu Schulden kommen läßt, wird von unö, die wir hier auf fremdem Boden eine deutsche Fahne aufgepflanzt haben, lebhafter und schmerzlicher gefühlt, als von denen, die auf dem heimathlichen Boden wandelnd, die Tröstung des heimischen Himmels und der heimischen Sitte haben.
Durch die schöne Energie und die kräftige Würde, mit welcher Preußen m der letzten Epoche die Ehre der deutschen Nationalität zu fördern