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Von der peußischen Grenze.
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der Presse um so besser vertreten sein, je schneller es die „Preußische Zeitung" frei läßt. Die Politik der Anspielungen, der dunklen Winke, der Bemerkungen über be­schränkten Untcrthancnvcrstand u, s, w, ist vorüber, und auf dergleichen Winke ist die officiöse Presse beschränkt. Will das Ministerium im Volke sprechen, so hat es die Kammern und die officielle Presse. Es ist nicht blos würdiger und schicklicher, sondern auch wirksamer und erfolgreicher, wenn man unmittelbar die Negierung vernimmt und nicht Mittelspersonen, die doch nicht im Brennpunkt der Ereignisse sitzen. Die Principien aber zu vertreten, das überlasse man demjenigen Theil d'er Presse, der nicht jeden Augenblick befürchten darf, durch das Aussprcchen seiner Ueberzeugungen das Cabinct zu binden oder zu compromittircn.*) -s !'

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Der Proceß Montalembert.

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Es ist ein erfreuliches Zeichen, daß die deutsche Presse sehr sorgfältig die Rechts.

Widrigkeiten rcgistrirt, die jenseit des Rheins vorfallen, und keinen Anstand nimmt, sie moralisch zu brandmarken. Indessen wäre es zweckmäßig, dabei von Zeit zu Zeit in Erinnerung zu bringen, daß es bei uns an verwandten Erscheinungen nicht gefehlt hat, ja daß man sie hin und wieder noch antreffen kann. Wenn ein deut- fchcr Schriftsteller zwischen den politischen Einrichtungen des Landes, dem er ange­hört, und denen eines rivalisircndcn Staats eine boshafte Parallele ziclit, wenn er von seinem Lande behauptet, es sei darin keine Freiheit zu finden, so ist leicht mög­lich, daß man ihn auch bei uns vor Gericht stellt, daß man die oxoextio verit^tis nicht gelten läßt und daß irgend ein dienstwilliger Gerichtshof ihn zu sechsmonat­lichem Gefängniß vcrurtheilt. Das Aufsehn, welches dieser Proceß in Frankreich gemacht, gilt in der That weniger der Sache als der Person. Die Franzosen sind ein Volk der Autorität, es gibt bei ihnen eine mit einem bestimmten Gepräge ver­sehene Classe berühmter Männer, die ungefähr, wenn auch nicht ganz, mit den vierzig Unsterblichen der Akademie zusammenfallen, deren Handlungsweise das Publicum nach einem andern Maßstab mißt als die der übrigen Sterblichen, und bei denen es erwartet, auch die Staatsgewalt werde ein Einsehen haben. Es macht keinen Unterschied, welcher Partei diese Männer angehören; sie gehören zum Stammcapital

') Da bei dem erhöhten Interesse der preußischen Entwicklung jedem ZeitungSleser daran gelegen sein muß, sich 'auch über die Details der gesejzlichen Zustände dieses Landes zu unterrichten, empfehlen wir zwei sehr brauchbare Handbücher von Max von Oesseld. „Preußen in staatsrechtlicher Beziehung. Das innere Stnatorecht mit besonderer Bezugnahme auf die preußische Verfnssnngsurkunde vom 31. Januar 18ö0", und: „Preußen in tamcra- listischer und staatswirthschaftlichcr Beziehung. Die FinaiMüssenschaft, die Pvlizeiwissmschafl und die Landwirthschaftslehrc." (Breslau, Urbcm Kern.)