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Wir sind am Schluß. Es sei uns jedoch noch gestattet, wenigstens mit einigen Worten die Bestimmungen des bei uns geltenden Rechts mit den Bestimmungen des Congresses, so weit sie die Dauer des geistigen Eigenthums betreffen, zu vergleichen. Der deutsche Bund hat in das Bereich seiner Fürsorge die Gattin des Schriftstellers und Künstlers nicht gezogen, und es lag sür ihn hierzu auch keine Veranlassung vor, weil es dem Schriftsteller und Künstler jederzeit frei steht, seine Gattin zu seiner Erbin zu ernennen. Es sei jedoch fern von uns, gegen die Galanterie des Congresses irgend etwas zu sagen. Bei der Uebertragung dieser Bestimmung auf unser deutsches Recht wird es nur nöthig sein, das Verhältniß des Rechts der Gattin zu dem der Erben etwas genauer zu fixiren, da beide sonst vielleicht miteinander collidi- ren könnten. Wir müssen sodann auch die Partei des Bundes insoweit ergreifen, als er nur für dreißig Jahre die Rechte des Erblassers bei den Erben anerkannt hat. Dreißig Jahre ist ein Menschenalter, und dieser Zeitraum dünkt uns ein ganz passender Abschluß. Nachdem jedoch der brüsseler Kongreß sich für.den größern Zeitraum eines halben Jahrhunderts entschieden hat, können wir nur wünschen, daß der deutsche Bund diese Erweiterung der Rechte der Erben ebenfalls eintreten lasse, wie wir denn überhaupt den aufrichtigen Wunsch hegen, die Bestimmungen des internationalen Congresses sämmtlich bei uns in Ausübung gebracht zu sehen. W. I.
Zur vergleichenden Architektur.
Aus dem wunderbaren Schönheitssinn der Griechen ist ihre Baukunst hervorgegangen, in welcher das Ansprechende mit dem Zweckmäßigen — die sonst oft gegeneinander im Widerspruch stehen — glücklich vereint ist. Die unnachahmlich edle Einfachheit jene-s Volkes ließ auch hier seine Künstler, ohne Ucberschwenglichkeit und Verkünstelung, das Wesen in den Formen treffen und, gleichsam ohne Schweiß und Mühe, zu demjenigen gelangen, was der eigenthümliche Ausdruck der Sprache als Kalokagathia bezeichnete, das Gute, das durch sich selbst auch ebenso das Schöne ist, Aber auch die Natur des Wohnortes kam dabei zu Hilfe. Das milde Klima forderte im Ganzen wenig Schutz gegen die Witterung, keine starken Mauern gegen Frost oder glühende Hitze. Eine über die Menschen und die Götterbilder sich erhebende Decke, welche sie gegen Regen und die Strahlen der Mittagssonne schützte.