Zwei Seelen
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bemerkt, füge ich hinzu, daß nach den von mir im Gräflich Witzlebenschen Archiv in Altdöbern durchgesehenen Urkunden der Küchenmeister Nöller schon im Jahre 1746 in den Besitz von Altdöbern gekommen sein muß, denn eine Urkunde vom 19. August 1746 verleiht ihm das Recht, fünf Jahrmärkte und zwei Viehmärkte in dem Dorfe einzurichten — daher der große viereckige Marktplatz. Die offizielle Knufurkunde allerdings, die bestätigt, daß Nöller das Gut nebst Klcin-Jauer nnd Muckwar aus dem Konkurs der Brendissin (oder Brandissin?) gekaust hat, ist erst vom 17. Oktober 1747, und der kurfürstliche Ehekonsens, der alle Rechte, die Nöller ausgeübt hat, auf Heineren und seine Ehefrau überträgt, ist erst ans den, Jahre 1749. Daß Vrühl sich bei dem Ankauf Altdöberns eines Rechtsbruchs gegen einen andern Käufer schuldig machte, läßt sich schon ans Heinekcns Worten schließen; es wird aber auch durch das auouyme Buch „Lebe« und Charakter Brühls" (1760/61) II, Seite 117 f. bestätigt, obwohl hier mancherlei durcheinander gemengt ist.
Daß aber auch Brühl selbst bei dem Handel sein Schäschen schor, geht daraus hervor, daß er bei dieser Gelegenheit die schönen harten Silbertaler, die der Küchenmeister Nöller zusammengespart hatte, iu sächsische Steuerscheiue umwechselte, die etwa zu zwölf Prozent im Kurse standen; in solchen Stenerscheinen wurde der Kaufpreis für Altdöbern ausgezahlt.
Sehr naiv ist anch Heinekens Bericht über den Ankauf der Saline Dürren- berg; denn dieser natürlich^ von Brühl genehmigte Ankauf scheint doch nichts andres zu sein, als der Versuch, die kurfürstliche Kammer nm diese wertvolle Salzquelle zu bringen: 22000 Tnler zahlt Heinecken für das Gnt uud hofft dnvvu eine Jnhres- rente von mindestens 50000 Talern zu bekommen!
Am wertvollsten von allen diesen „Konfessionen" ist mir das Schlußbekenntnis; die gesunde Vernunft hatte ihn eigentlich belehren müssen, daß sür die Brühlsche Verschwendung die Einkünfte des ganzen sächsischen Staats nicht zureichen konnten. Dieser Satz zeigt Heinekens Schnldlosigkeit und seine Schuld zugleich. Getreu dem Worte, das er sich anfs Grabmal gesetzt hat: ^rinoipidus xlaeuisss viris hält er sich sür unschuldig, wenn er nnr zu allem, was er tat, die Geuehmignng des Premierministers hatte, hiuter dem wieder der unantastbare Wille des Knrfürsten- Königs stand. In der Tat läßt sich gegen ihn vom Standpunkt des absolutistischen Staatsrechts aus kaum ein Schuldbeweis aufbauen; andrerseits liegt seine Mitschuld an der Brühlschen Wirtschaft so offen zutage, daß kein Wort darüber zu verlieren ist, die Schuld ist nnr keine juristische, sondern eine moralische: sie ruht ^ der vollkommenen Skrnpellosigkeit, mit der er die Befehle seines Vorgesetzten ausführte. Die Skrnpellosigkeit war aber uicht ihm allein eigen, sondern gehört zur Signatur jener 8eit; sie war ein Merkmal des größten Teils der damaligen höfischen Gesellschaft (Schluß folgt)
^griffen die schau
Zwei Seelen
Gin Lebensbild von Wilhelm Speck (Fortsetzung)
cichdem wir so einige Wochen immer, in derselben Weise hernmgeirrt waren, gerieten wir nm Ende eines solchen Tages in einen Keller, aus desseu Tiefe uus Musik entgegentönte. Die Wirtschaft war wie alle übrigen, die ich gesehen hatte, nur noch etwas verdorbner. Der rauchgefüllte Raum war dicht gefüllt und sah so wenig appetitlich aus, daß einem das Gelüste, etwas zn essen, von dem wir gerade ","5 der Stelle verging. Im Vorderzimmer saßen die Musikanten, erliche Töne hervorbrachten, denn sie waren betrunken, und jeder von