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Unsre aktive Schlachtflotte
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Die ungarische Verfassungskrise

Erfüllung entgegengeführt hat. Aber auch auf dem Wege zur Höhe ihrer Ent­wicklung wird die deutsche Flotte niemals aufhören, den Idealen des deutschen Volkes beigezählt zu werden, das an ihr hängen wird mit all der Liebe, die es der stolzen Erfüllung eines schönen Jugendtraums zuzuwenden berechtigt ist. Die Flotte ist es, von deren Masten die Flagge als ein Wahrzeichen nationaler Blüte und Größe winkt, die Flotte, die dem Deutschen auch in den fernsten Ländern den festen Händedruck der Heimat und die Bürgschaft bringt: Du hast ein Vaterland! H. I,

Die ungarische Verfassungskrise

von Julius Patzelt in Wien

as ungarische Abgeordnetenhaus ist beinahe seit einem Jahre arbeitsunfähig. Trotz eiuer scheinbar riesigen Mehrheit hat die Opposition schon drei Ministerien gestürzt, aus dem Kampf um die Erhöhung des Nekrutenkontingents entwickelte sich ein heftiger Streit um die gemeinsame Armee und zugleich eine Verfassungs­krise, die den Rahmen der seit 1867 geltenden dualistischen Organisation der Monarchie zu sprengen droht. Für das Anstand vielleicht überraschend, sind diese Zustände tatsächlich doch in der innerpolitischcn Entwicklung Ungarns seit dem Jahre 1867 begründet.

Nach dem Jahre 1848 waren bekanntlich die Krone uud die magyarische Nation darüber in Streit geraten, ob die Verfassung von 1848 für Ungarn noch zu Recht bestehe oder nicht. Die Krone verneinte diese Frage, während die Nation an der Kontinuität dieser Verfassung festhielt. Im Jahre 1867 kam endlich auf folgender Grundlage ein Vergleich zustande: Die Krone er­kannte die staatsrechtliche Selbständigkeit Ungarns an und genehmigte die Einführung eines Verantwortlichen Ministeriums, wogegen die magyarische Nation die Notwendigkeit anerkannte, eine Reihe die Gesamtmonarchie be­treffender Angelegenheiten (äußere Politik, Heerwesen und gemeinsame Finanzen) im Einverständnis mit Österreich zu behandeln, und das Majestütsrecht auf die Führuug, das Kommando und die innere Organisation der gemeinsamen Armee nicht mehr anzweifelte (Paragraph 11 des ungarischen Ausgleichs­gesetzes). Die liberalen und die konservativen Gruppen des ungarischen Reichs­tags hatten diesen Ausgleich rückhaltlos anerkannt, nur die äußerste Linke verwarf ihn, indem sie die bedingungslose Wiederherstellung der Versassung von 1843 forderte. Gewiß war damals die Mehrheit derNation" auf der Seite der Anhänger desAusgleichs," und er schien für alle Zeiten gesichert zu sein, als Mitte der siebziger Jahre die große Krise in der seit 1867 in Ungarn herrschenden liberalen Partei durch den Eintritt eines Teils der staatsrechtlichen Opposition unter Koloman Tiszas Führung in die Regierungs­partei beendet wurde. Jedoch Tisza selbst war im Herzen kein grundsätzlicher und aufrichtiger Anhänger der Gesetzgebung von 1867 geworden. Zudem er