Unsre aktive Schlachtflotte
! urch Knbiucttsorder vom 29. Juni dieses Jahres ist die Formierung der in Paragraph 2 des Flottengesetzes von 1900 vorgeseheneu aktiven Schlachtflotte befohlen worden. Die Maßregel ist nur die allerdings verfrühte, aber in den Kommandoverhältnissen begründete ! Erfüllung einer gesetzlichen Bestimmuug. Die aktive Schlachtflotte ist au die Stelle der Übungsflotte getreten, die bisher für jeden Sommer neu formiert, deren Zusammentritt und Auflösung alljährlich befohlen wurden. Die aktive Schlachtflotte dagegen ist ein dauernder, auf gesetzlichen Bestimmungen beruhender fest gegliederter Verband. Sie ist am 21. September in Kiel zusammengetreten, wenig Tage nach der Beendiguug der diesjährigen großen Herbst- übungcn; Admiral von Köster hat das Kommando erhalten. Der „kommandierende Admiral" früherer Jahre besteht bekanntlich nicht mehr. Jetzt haben die Chefs der Nordsee- und der Ostseestation, sowie der Flvttenadmiral den Rang von kvmmaudierendeu Admiralen, den kommandierenden Generalen der Armee entsprechend, die beiden Stationschefs freilich mit dem Unterschiede, daß sie ein eigentliches Kommando nur über die unter sie gestellten Marineteile am Lande führen, über die Häfen, die Wachtschiffe, die Befestigungen usw., dagegen über Bestandteile der schwimmenden Flotte nur soweit, als diese aus dem Befehlsbereich ihrer Verbände in den Befehlsbereich der Station übertreten. In aktive Schlachtflotte und Reserveflotte gliedert sich das für den Kampf bestimmte schwimmende Flottenmaterial, der weitere Znwachs wird natürlich bei der Neserveflvtte zu weitern Gliederungen führen, schon die Beschleunigung der Ausrüstung im Mvbilmachungsfalle verlangt das.
Unsre beiden Flottengesetze von 1898 und 1900 haben bei aller Förderung, die sie der Entwicklung der deutscheu Seemacht ermöglicht haben, einen nicht unbedenklichen Nachteil: der deutsche Zeitungleser verwechselt den gesetzlich festgelegten systematischen Ausbau der Flotte, der uns erst für das Jahr 1920 ein wirklich nach allen Richtungen hin vollendetes Kampfwerkzeug verspricht, mit einem tatsächlichen Vorhandensein dieser Wehrkraft zur See, und neigt nur zu leicht zn der Annahme, daß mit der Votierung der Novelle von 1900 alles getan sei. Wozu also alle weitere Aufregung? Man darf sich doch nun endlich umdrehen und auf das andre Ohr legen, ohne von dem Lürm der Flotten-
Grenzboten IV 1903 35