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Offizierstand, Beamtentum und Kaufmannschaft
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von alten Büchern

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Freimütige Urteile gegen prvtzenhaften Luxus und gegen andre Ausartungen der Plutokratie wird man in Offizicrkreisen viel seltener hören als in Beamtcnkreisen.

Auch ist wohl nicht zu leugnen, daß die nahe Beziehung, die der Ofsizier- stcmd zu der Plutokratie hat, nicht ohne Wirkung auf das Beamtentum bleiben kann, daß manche Beamten, die durch Erbschaft oder Heirat größeres Ver­mögen erlangt haben, diesen Vorzug hervorkehren, ihre Beziehungen zu der Plutokratie pflegen und die Beziehungen zn ihren weniger gut gestellten Kollegen mehr oder weniger vernachlässigen.

Geht die Entwicklung so ungehindert weiter, so kann es dazu kommen, daß sich zum mindesten in großen Städten die vermögenden Beamten und die Beamten, die auf ihren Gehalt angewiesen sind, gesellschaftlich scheiden. Ob es dann bei gesellschaftlicher Scheidung bleibt, oder ob nicht die Beamten, die auf ihren Gehalt angewiesen sind, es nach nnd nach aufgeben, die Inter­essen von Industrie und Großkaufmannschaft politisch zu unterstützen was bisher vou ihnen als etwas Selbstverständliches erwartet wurde, darüber kann man nur Vermutungen anstellen. Sicher ist, daß mit dem Wegfallen dieses Verbindungsglieds die sozialen Gegensätze zwischen reich nnd arm noch schärfer hervortreten werden, und daß dann in der traditionellen Einheitlichkeit des preußischen Beamtentums eine Änderung eintritt, deren Folgen für die Tüchtigkeit unsers Beamtentums noch nicht zu übersehen sind.

Es war wohl der Zweck, die Offiziere immer auf der höchsten gesellschaft­lichen Stufe zu halteu, der dazu führte, bei der Eheschließung von Offizieren hohe Kautionen zu fordern. Das ließ sich auch vor dem Jahre 1870 er­reichen. Seitdem sind die Unterschiede zwischen reich, vermögend und arm immer größer geworden. Und diese Entwicklung hört noch lange nicht auf. Der Versuch, ihr von Jahrzehnt zu Jahrzehnt durch Erhöhung der zu fordernden Kautionen zu folgen, hat aber seine natürliche Grenze.

Es ist Sache der Militärbehörden, zu prüfen, ob sie Anlaß haben, diesen Znstand zu ändern, oder ob auch durch die offenbaren Mißstände, die er mit sich führt, das, was die Militärbehörde damit bezweckt, nicht zu tener erkauft wird.

Von alten Büchern

von B. Wülcker

or fünfundzwanzig Jahren hatten die alten Bücher gute Zeiten. Die deutsche Renaissance beherrschte das aufblühende Kunst­gewerbe und die Einrichtung der Wohnungen. Wer sich nicht bis zur Pracht der mächtigen alten Schränke und kunstvollen Kredenzen, der Samt- oder Ledersessel, der kostbaren Pokale und bunt emaillierten Krüge aufschwingen konnte oder wollte, der richtete sich doch gern einaltdeutsches" Zimmerchen ein mit Bauernstühlen und bemalten Truhen und rheinischem Steinzeug. Da nahm sich denn auf dem schweren Eichentisch