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Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung : ein Beitrag zur Gefängnispsychologie
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Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

(Lin Beitrag zur Gefäuanispsvchologie 1

nter den inannigfachen Rcformbestrebungen, die auf eine Um­gestaltung der gegenwärtig geltenden materiellen und prozessualen Strafrechtspflcge hinzielen, sind zwei, die gegen die sich in ge­setzlichen Grenzen bewegende Freiheitsentziehung gerichtet sind. Die eine bezieht sich auf die Untersuchungshaft, deren Anwendung eingeschränkt und deren Härten gemildert werden sollen; die andre bezieht sich auf die als Strafe vollstreckte Freiheitsentziehung, mit deren Erfolg als Straf­mittel man so unzufrieden ist, das; sie teils ganz verworfen, teils in Art und Dauer einer gründlichen Umgestaltung bedürftig erachtet wird.

Niemand, der den tntsächlichen Verhältnissen nicht ganz fremd gegenüber steht, wird die Berechtigung der vielen nnd schweren Anklagen, die gegen die beiden Nechtseinrichtungen erhoben werden, leugnen wollen, nnd dem brennenden Wunsche, etwas Besseres an ihre Stelle zu setzen, wird sich niemaud versagen, dem nicht im trocknen Aktenstaub das leuchtende Ideal der Gerechtigkeit zum starren Paragraphenzeichen zusammengeschrumpft ist, uud der nicht über dem Anblick von so viel Schuld uud Elend, von so viel Schmach und Not ver­lernt hat, auf die Frage des pochenden Herzens zn horchen!Wo ist dein Bruder Abel?"

Es fragt sich nur, was ist das Bessere?

Ich möchte ans diese Frage in den nachfolgenden Ausführungen keine end- glltige Antwort geben; ich mochte eine solche nur vorbereiten helfen, indem ich der Vorfrage näher trete: worin denn eigentlich die heute übliche Freiheits­entziehung besteht, und welche Wirkungen sie auf die ausübt, die sie, schuldig oder uichtschuldig, über sich ergehn lassen müssen.

Die erste dieser beiden Fragen scheint so einfach, und die Antwort darauf sv selbstverständlich zu sein, daß man sich fast scheuen könnte, sie in einer ernst­gemeinten Untersuchung zu erörtern. Und doch ist diese Erörterung unerläßlich, denn sobald wir versuchen, vou dem WorteFreiheitsentziehung" eine Defini- Grenzboten IV 1903 27