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Kronprinz Friedrich und Ernst Curtius
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Notwendigkeit der Abänderung des Börsengesetzes vom 22. Juni 1,896 13

langer, trüber Zeit um Mitte Dezember eine Reise nach Weimar und Eisenach. Am Weihnachtsabend kehrte die Familie des Prinzen von Preußen wieder nach Berlin zurück und feierte hier in den alten, lieben Räumen des Palais iu gewohnter Weise das Christfest. Auch zu deu literarischeu Teeabenden der Königin wurde Curtius zuweilen zugezogen, und köstlich, der bekannten Bis- marckischen Erzählung ebenbürtig ist die Schilderung eines solchen am zweiten Weihnachtsfeiertage 1848, wo A. von Humboldt zum Entsetzen des ganzen Hofes als unaufhaltsamer Vorleser von Chateaubriauds NvirwireV Z'orllre- Winds alles aufs unbarmherzigste langweilte. Mit tiefempfuuduer Freude ruhte bei alledem Eurtius Blick auf der jugendlichen Gestaltseines Prinzen." Ich kann mir nicht anders denken, als daß diese Reinheit und dieser Adel der Gesinnung, diese lantere Frömmigkeit, diese Empfänglichkeit für alles menschlich Schöne und Edle, die große Fassuug und Selbstbeherrschung, der sichere und natürliche Takt, der unerschütterliche Gerechtigkeitssinn die bürger­liche Einfachheit seines Wesens und endlich die schöne Gabe, durch Blick und Wort die Herzen aller guten Menschen zu gewinnen ich kann mir nicht denken, daß alle diese Gaben nicht dem Volke sollten zum Segen werden, an dessen Spitze ihn das Schicksal berufen. Doch wie es auch kommen mag, ich kann der frohen Überzeugung sein, daß er jedes tränenschwere Mißgeschick, das ihm bestimmt sein mag, schuldlos uud mit edler Fassung tragen würde. Es ruht ja auch Deutschlands Schicksal auf dem Haupte dieses Jüuglings." Es war eiu prophetisches Wort, dessen tragische Erfüllung Curtius noch trauernd

erlebthat. ^

^ (Schluß folgt)

Über die Notwendigkeit der Abänderung des Vörsen- gesetzes vom ZZ. Juni

von Gustav Fels in Leipzig

m die Mißstäude, die im Börsenhandel hervorgetreten waren, zu beseitigen, hat das Bvrsengesetz im Paragraphen 43 und in den folgenden eine Reihe einschneidender Bestimmungen getroffen, die seit dem Erlaß des Gesetzes Gegenstand heftiger Angriffe gewesen . sind. Hauptsächlich gilt das von dem Börsenregister, in das die Wh eintragen lassen müssen, die gültige Börsentermingeschäste abschließen »vollen. Das Vörsengesetz beschränkt sich, abgesehen von einzelnen Punkten, im wesent- achen darauf. Auswüchse des Terminhandels zu bekämpfen, und ebenso betrifft der damit in Verbindung stehende Paragraph 764 des Bürgerlichen Gesetzbuchs >uir die Zeitgeschäfte, obgleich fchon iu den Verhandlungen der Börsenenqucte- rvmmission im Jahre 1893 mehrfach behauptet worden war, daß das Börfen- Isnel ebensogut, wie im Termiuhandel, in der Forin des Kasfageschäfts betrieben werden könne. (Bühr. Das Börsenspiel nach den Protokollen der Börsen-