Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Ein Schiffer, der in Helsingör beheimatet war, hatte in London ans der Straße eine gedruckte Komödie gekauft, die er bei der Heimkehr Jver Krmnme schenkte, da er wußte, daß dieser wie vernarrt auf so etwas war.
Die Komödie war ein dünnes Buch in Quart uud hieß Hnwlot, ?rir>ev ok I)onmg,i'Ic«z.
Mit immer wachsender Verwundernng las Jver Kramme das englische Schauspiel, eiue Erinnerung nach der andern tauchte vor ihm auf, allerlei, was er bisher uur dunkel geahnt hatte, wurde ihm jetzt klar, uud als er mit dem Lesen fertig war, zweifelteer nicht mehr daran, daß der William Shakespeare, dessen Name auf dem Titelblatt stand, derselbe Will sein mußte, der einmal unter seinem Dach im Kloster gewohnt hatte.
Er beauftragte den Schiffer, wenn er wieder nach London käme, sich nach besagtem Shakespeare zu erkundigen, und namentlich danach, ob dieser im Jahre 1586 in Helsingör gewesen wäre. Aber der Schiffer brachte nur die Nachricht mit zurück, daß der Mann, der das Stück von dem dänischen Prinzen geschrieben habe, schon seit mehreren Jahren tot sei; ob er in Helsingör gewesen, könne nicht aufgeklärt werden, aber in dem genannten Jahre sei er weder in seinem Geburtsort noch in London gewesen, und wo er sich damals aufgehalten habe, wisse niemand.
Obwohl Jver Kramme also keine volle Gewißheit erlangen konnte, war er doch seiner Sache ganz gewiß. Sein Will und kein andrer war William Shakespeare, und diese feste Überzeugung, mit der er zu Grabe ging, hat sich als Familientradition immer weiter vererbt.
Die Familie Kramme starb zu Anfang des vorigen Jahrhunderts aus, und die Laute, die Will hinterlassen hatte, ist längst verschwunden, aber ein noch lebender weiblicher Abkömmling der Krmnmes hat ihren Großvater — einen jütischen Pfarrer — erzählen hören, daß er als Kind selbst den Saxo gesehen habe, der Jver Krammes Eigentum gewesen war.
Es war die Pariser Ausgabe von 1514, und wenn jemand zufälligerweise ein Exemplar dieses seltnen Bnches antreffen sollte, worin sich Pagina 54, dort, wo die Erzählung von Amlet beginnt, ein Rotstiftstrich am Rande findet uud ein Fleck in der Mitte dieser uud der folgenden Seite, so liegt jedenfalls die Vermutung nahe, daß es Wills Strich und der Abdruck von Christences Blumen sei.
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Klagen über unsre Rechtsprechung. Die Klagen über unsre Rechtsprechung und insbesondre über die unzureichende Befähigung und Ausbildung unsrer Nichter uud Staatsanwälte in Handels- uud Börseusacheu pflegen gewöhnlich nach großen Bankprozessen anfzutaucheu. So haben wir in der Tngespresse bei den Spielhagenprozessen diese Klagen gehört, und neuerdings hören wir sie wieder wegen des vorläufigen Ausgangs des „Pommerbankprozesses." Die Ruhe der Gerichtsferien ist die rechte Zeit für solche Klagen, die ihr Pendant oder Korrelat in den weitern Klagen über die Prozeßverschleppung haben. Neuerdings hat auch Professor Hans Delbrück im Augustheft der „Preußischen Jahrbücher" mehrere Gerichtsurteile aus der letzten Zeit besprochen, sich über den Vorwurf der Klasseujnstiz ausgelassen und das Verlangen aufgestellt, daß in unserm ganzen Beamtentum ein andrer Geist heranzuziehen sei.
Diese Betrachtungen verlangen zum Teil Unmögliches. Zunächst möchte ich mich der Klage über die mangelnde Fähigkeit der Nichter und die Staatsanwälte, die modernen Handels- und Verkehrsverhnltnisfc zn beherrschen, zuwenden. Sie mag Grenzboten III 1903 104