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Erinnerungen an die Paulskirche 1848 :
(Schluß)
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Deutsche Rechtsaltertümer in unsrer heutigen deutschen Sprache

kriegerischen Erfolgen, wie sie die Weltgeschichte selten aufweist, dnrch die Proklamierung in der Herrscherburg des Besiegten.

Damit steht das Volk hinfort wie ein Held in Stahl und Eisen, Dies ist ein geharnischt Wort: auch die Zukunft wird es weisen.

Deutsche Rechtsaltertümer in unsrer heutigen deutschen Sprache

von T. Günther in Gießeil (Schluß)

7. Gerichtsverfassung und Prozeß (Fortsetzung: Beweis nnd Urteil)

rsprünglich war das germanische Prozeßrecht von der Ausfassuug beherrscht, daß der Beweis nicht sowohl dem Gericht, als dem Gegner im Rechtsstreit erbracht werde. Deshalb waren auch., die Beweismittel strengformal," svdciß ihr Ergebnis eine Über­prüfung durch den Nichter nicht bedürfte. Das am häufigsten angewandte Beweismittel war iu alter Zeit wohl der Eid mit Eideshclfern, d. h. der Beklagte, dem regelmäßig die Bemeisrolle zufiel, konnte sich durch seinen Eid freischwören, wenn eine weitere Bekräftigung durch eine bestimmte Anzahl mit ihm versippter oder ihm sonst nahestehender Personen, der sogenanntenEideshelfer" hinzutrat, die beschworen, daß sein Eidrein und unmein" (odernicht mein") sei. In dieser iu hohes Altertum hinaufreichenden Formel, die sich übereinstimmend inRügen wie in Tirol, in Schweden wie bei den Angelsachsen" findet, hat das Eigenschaftswortmein" die Bedeutung von falsch, betrügerisch" (frevelhaft, unrein, unheilig), die, früher auch erkennbar in mancherlei Zusammensetzungen, wieMeinwerk" oderMeintat" ( Untat, Missetat) und in der bis ins sechzehnte Jahrhundert erhaltnen FormelMein und Mord," sich jetzt nur noch in unsermMeineid" erhalten hat. Denn darunter ist nicht sowohl wie einst Gottsched meinte und wie die Volks­etymologie wohl noch heute glaubt einvermeinter Eid" als vielmehr gerade ein falscher, betrügerischer (frevelhafter) Eid zu verstehn. DieEides- helfcr" find zwar schon längst aus unserm Rechtsleben verschwunden, in unsrer Sprache aber ist das Wort, zum Teil uuter Erweiterung des Begriffs, auch in der Neuzeit noch vereinzelt anzutreffen, allerdings wohl nur in der gewähltem Ausdrucksweise der Gebildeten, wie denn Bis in arck einmal in einer Reichstags rede (am 28. November 1885) von denEideshelfern" der ultramoutanen Zeitung Germania" in dem allgemeinen Sinne vonHelfershelfern" gesprochen hat. Da die Zahl der altdeutschen Eideshelfer regelmäßig sechs betrug, sodaß der Beklagte mit jenen zusammenselbsieben" schwur (daherübersiebnen" ^' überführen, vor Gericht als falsch nachweisen, in der Literatur zum Beispiel von Freiligrath verwandt), haben manche auch die sonderbare Beteuerungsformel Meiner Six" (meiner Sechs," so noch bei Goethe) hierauf zurück­zuführen versucht, die danach eigentlich etwa gelautet habeu würde:Ich als siebenter meiner sechs Eideshelfer schwöre usw.," während sie andre nur für eine Entstellung ausmeiner Seel" (ähnlich wieverflixt" ans verflucht) halten. Von jeher war die Ableistung des Eides bei nus mit symbolischen Feierlich­keiten nmkleidet, unter denen namentlich das Berühren gewisser Gegenstände