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Familienfideikommisse :
(Schluß)
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Die Sprachen- und Beamtensrage in Böhmen

des Fideikommisses kann durch den Familienschluß ohne Beitritt der Fidei- kommißbehörde erfolgen; es kann jedoch in der Stiftungsurkunde ausdrücklich bestimmt werden, daß die Aufhebung der Stiftung von der Genehmigung des Königs oder der zuständigen Minister abhängig sein soll.

Der Familienschluß muß mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwart­schaftsfähigen Familienmitglieder gefaßt werden. Er bedarf der Zustimmung des Familienrats, die einstimmig erteilt sein muß, wenn es sich um die Aufhebung des Familienfideitommisses handelt.

Das Gesagte wird genügen, den Lesern der Grenzboten, denen an einer geordneten und stetigen Entwicklung unsrer staatlichen Verhältnisse gelegen ist, den beruhigenden Eindruck zu geben, daß der besprochne Entwurf uicht unter dem Einflüsse feudaler Mächte zustande gekommen ist, sondern daß er fort­schrittlichen Grundsätzen huldigt, ohne dabei das Wohl des Staates außer acht zu lassen, das nicht ausschließlich auf Freiheit und Gleichheit, sondern eben­sosehr auf williger Unterordnung nnd angemesfener Gliederung beruht. Wenn die hier ausgesprochueu Bedenken wegen zu häufigen bureaukratischen Ein­greifens der Behörde anch von andern Seiten empfuudeu werden sollten, so wird es leicht sein, den Entwurf im Laufe der Beratung von solchen leichten Schlacken zu befreien, ohne dadurch das Wesen der beabsichtigten Einrichtung, der man nvr Glück und Gedeihen wünschen kann, zu beeinträchtigen.

Die sprachen- und Beamtenfrage in Böhmen

(Schluß)

> bgesehen von dem Kardinalfehler, daß sich die Deutschliberaleu unter der Führung des Deutschböhmen Herbst wegen ihres im- fruchtbaren doktrinären Liberalismus um die Herrschaft bringen ließen, liegt ihr Hauptmißgriff namentlich für die Sndetenländer I darin, daß sie von der bewährten Methode Bachs, der Zwei­sprachigkeit der Beamten, abgingen und den deutschen Charakter des Beamten­tums dadurch wahren zu können meinten, daß sie sich ausschließlich auf die Pflege der dentschcn Sprache zurückzogen. Die Polen und die Magyaren machen es bei sich wohl ebenso, aber sie haben sich in der Herrschaft erhalten, während es mit den Dcutschliberalen aus war, gerade nach einem Jahrzehnt, seitdem die neue Einrichtung getroffen worden war, lind die ersten danach ge­bildeten Beamten zum Vorschein kamen. Von dieser Zeit an datiert nun auch das Eindringen und das Aufsteigen des Tschechentums in der Beamtenschaft. Anfangs machte sich das nicht so sehr bemerkbar, weil noch genug Beamte aus der Bachscheu Zeit da waren, auch aus Galizien und Ungarn zurück­kehrten, wo man sie nicht mehr leiden mochte. Die waren alle gut deutsch. Aber nach und nach verschwanden aus deu tschechischeu Bezirken die deutschen Beamten vollständig, weil dem jünger» Nachwuchs die Kenntnis des Tschechischen