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Die Komödie auf Kronborg
hat es schon für sich, das Sprichwort „Wer A sagt, muß auch B sagen" mit dem altdeutschen Gerichtsverfahren in Verbindung zu setzen. Da nämlich nach der Rechtsterminologie des Mittelalters die Antwort des Beklagten, namentlich die verneinende (mit dem bestärkenden Eide im Gefolge), das „Besagen" hieß (niederd. boL!>,i(<zn. oder vorLa-Kvir, später in „versagen" entstellt), so mag wohl der Volkswitz die Rechtsregel, jeder Angeklagte müsse im Falle der Widerklage demselben Gericht als Äntworter „besagen," mit einem Wortspiele dahin gefaßt haben: „Wer A sagt (eigentlich: ansagt, anspricht), mnß auch B sagen," d, h. „besagen," Kaum noch einem Zweifel unterliegt es endlich, daß die sprichwörtliche Beteuerung „Ein Manu, ein Wort" einst nur den engern juristischen Sinn gehabt hat, mau dürfe das einmal vor Gericht gesprochn« Wort nicht widerrufen, sodaß sie also mit einem kurzen Schlagworte den Grundsatz der sogenannten „Uuwaudelbarkeit des Wortes" charakterisiert, worin uns die ganze Starrheit des ältern Prozeßformalismus am deutlichsten entgegentritt (vgl. das französische: „?a,rols rurs toi volos irv xvrit ßtrc; rapoivs"). Gerade infolge dieser Anschauung, wonach Fehler in der Rede von den Parteien nicht mehr verbessert werden konnten, die natürlich eine große Gefahr für den des Wortes nicht sehr Kundigen in sich barg, machte sich allmählich eine — ur^ sprünglich unzulässige — Vertretung im Worte durch dafür geschulte Personen notwendig. Man ließ darum später einen Fürsprecher (cchd. kurispreono, Fürsprech, Sprecher, Vorsprccher, Fürbringcr, Fürleger, Redner, Vorredner, pro- locmtor usw.) für sich reden, dessen Worte „die (vor Gericht mit erschienene) Partei unter gewissen Voraussetzungen zn desavouieren und zu verbessern berechtigt war" (Brunner). Noch heute kennen die deutschen Schweizer einen „Fürsprech" an Stelle unsers farblosern Nechtsanwalts oder Advokaten; einem andern „das Wort reden" kaun aber auch im Deutscheu Reiche, und zwar auch außerhalb der Gerichtssäle, heute ein jeder, der zn dessen Gunsten eintreten will. Früher sagte man Wohl auch statt dessen: „das Wort sprechen" oder „halten," weshalb „Bürgerworthalter" noch im neunzehnten Jahrhundert als Bezeichnung des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversmnmlung in hcmnvverschen Städten vorkam und „der worthaltende Bürgermeister" sogar noch jetzt als Amtsbenennung in Hamburg üblich ist.
(Schluß folgt)
Die Komödie auf Kronborg
Erzählung von Sophus Bauditz Autorisierte Übersetzung von Mathilde Mann (Fortsetzung)
m nächsten Tage beantwortete Christence kaum Wills Morgengruß, und als er später in entschuldigendem und traurigem Ton begann: Jungfer Elisabeth, zürnt Ihr noch immer? da antwortete sie kurz: Ich heiße nicht Elisabeth! und verließ schnell das Zimmer.
Will konnte jetzt übrigens, auf einen Stock gestützt, aus einem Zimmer in das andre gehn; er dachte auch daran, sich die Treppe hinab zn wagen, in die freie Lnft hinaus, gab es aber wieder auf und setzte sich an einen Tisch vor dem offnen Fenster. Dort schrieb er eine Menge — keine Briefe —. strich ans und schrieb wieder, aber ehe Jver Kramme zum Mittagessen aus der Schule kam, hatte er das Papier zerrissen und die kleinen Fetzen im Winde flattern lassen.
Als sie bei Tische saßen/ ertönte plötzlich aus der Richtung der Pferdemühlen-