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Hammurabis Gesetzeskodex : ein Beitrag zu seiner geschichtlichen Würdigung
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Hammurabis Gesetzeskodex

<Lin Beitrag zu seiner geschichtlichen Würdigung von Ld. König in Bonn

jährend die Deutsche Orientgcsellschaft in den Ruinen Babylons eifrig nach Denkmälern der Vergangenheit sucht, ist der franzö­sischen Expedition, die den heutigen Ort Schuschtür zu ihrer Operationsbasis gemacht hat, ein großartiger Erfolg beschieden ! gewesen. Es ist wieder einmal gegangen, wie es öfter zu geschehn pflegt: da, wo sie nicht direkt gesucht wurde, hat sich eine nene Licht­quelle für die babylonische Altertumskunde geöffnet. Im Anfang des vorigen Jahres wurden nämlich in dem erwähnten Orte unter der Leitung von I, de Morgan mehrere größere Monumente ansgegrabcn, die von siegreichen Königen der Elamiter nach ihrer Residenz Susa als Siegestrophäen gebracht worden waren. Das wichtigste von diesen Denkmälern ist eine schwarze, un­gefähr acht Fuß hohe Dioritstele, die Hammurabi, der Hcmptvertrcter der ersten babylonischen Dynastie (um 2250 v. Chr,), aufgestellt hatte. Eine Abbildung dieses Monuments mitsamt dein Text der Inschrift darauf und eine Ent­zifferung wurde mit rühmenswerter Schnelligkeit im Oktober vorigen Jahres von Professor V. Schcil in den Nömoirss äs lg. DslöZMon «n ?si8e ver­öffentlicht floms IV: löxtös IÄÄinitös-Kömitiau<Z8). Eine Verdeutschung der Inschrift wurde dann im Dezember vorigen Jahres von H. Winckler unter­nommen und unter dem TitelDie Gesetze Hammurabis" bei Hinrichs in Leipzig herausgegebeil. Jetzt (im März) ist aber auch eine englische Über­setzung des Textes erschienen, die unabhängig von Winckler durch den besten englischen Kenner babylonischer Texte, den Professor C. H. W. Johns in Cambridge hergestellt worden ist. Sie ist unter dem Titel Ms Olclsst Ooclö c>k I^g.v?8 in ins V/orlä bei T. 6- T. Clark in Edinburgh erschienen und hat nicht nur eine längere Einleitung, sondern hauptsächlich einen ganz detail­lierten Index der Gegenstände, die in diesem Gesetzeskodex behandelt sind.

Diese Inschrift verdient aus verschiednen Gründen gar wohl den Namen eines Gesetzeskodex. Das ist scholl wegen ihrer Eingangspartie der Fall. Denn darin heißt es z.B.: Mich, Hammurabi, den hohen Fürsten, der Gott fürchtet, um dem Recht im Lande Geltung zu verschaffen, den Schlechten und Bösen zu vernichten, damit der Starke dem Schwachen nicht schade, damit ich wie Schamasch (der Sonnengott) das Land erleuchte, haben Auu (der Gott der Oberwelt) und Bel (-^ »Herr«, einer der obersten Götter), um das Wohl­befinden der Menschen zu fördern, mit Namen berufen." Also danach soll diese Inschrift eine grundlegende Gesetzgebung für den von Hammurabi beherrschten