Luge» lNouton
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und in den meisten Obcrlandesgerichtsbezirken dürften die landgerichtlichen Prozesse eine ebenso rasche Erledigung finden, wie dies gegenwärtig dank dieser segensreichen Einrichtung in Sachsen, Württemberg und Baden der Fall ist.
W
M
Eugen Mouton
(Schluß)
achdem Eugen die Schulmarter überstanden hatte, wühlte er die juristische Laufbahn. Die Erfahrungen, die er als Substitnt nnd als Chef in der Staatsanwaltschaft machte, die Krimiualfülle, die er erzählt, sein Urteil über das Verfahren, das alles muß für Juristen sehr interessant sein, aber wegen Mangels an Sachkenntnis verzichten wir auf die Darstellung dieser Dinge und beschränken uus darauf, sein Urteil über den Nichterstand seines Vaterlandes mitzuteilen. „Zwanzig Jahre Amtsführung an acht Tribunalen in verschiedneu Gegenden, die weit entfernt voneinander liegen, und in politisch verschieden beeinflußten Zeiten haben an meinem Urteil nichts geändert. Wenn ich bedenke, daß zwar kein Mensch ein Engel ist, daß aber die Lebensumstände dem einen das Gute leichter oder schwerer machen als dem andern, so erscheint es mir als ein großes Glück für einen rechtschaffnen Mann, wenn er als Justizbcmnter leben kann. Es gibt kein Paradies auf Erden, aber je länger man die Bedingungen betrachtet, die die Moralität beeinflussen, und die von der Gewalt der Dinge so ungleich unter die vcrschiednen Berufsarten verteilt werden, desto beneidenswerter erscheint einein das Los eines Richters. In keinem andern Staude ist ein Mann so ausschließlich nur von seinem Gewissen abhängig, und seine Berufspflicht besteht darin, seinen Mitmenschen ihr Eigentum, ihre Rechte, ihre Ehre und ihr Leben zu sichern swas aber, wie unsre heutigen Kriminalrcformer behaupte«, infolge mangelhafter Gesetze und Einrichtungen so unvollkommen geschieht, daß die Gewissen mancher Juristen unruhig zu werden anfangen; den Dingeil auf den Grund zu sehen, ist wohl nicht Franzosenartj. Gewiß gibt es keinen Beruf, in dem man nicht rechtschaffen sein könnte, aber man beleidigt niemand, wenn man auf den Stand hinweist, der den Frieden des Gewissens am besten sichert. Zwar habe ich auch unwürdige Justizbeamte kennen lernen, aber ihre Zahl ist so klein, daß die Seltenheit der Ausnahmen die Würdigkeit des ganzen Standes nur um so Heller strahlen läßt. Auch die politischen Umwälzungen andern nichts daran; jede führt dem Stande einige bedenkliche Leute zu, aber dieser moralisiert und diszipliniert sie entweder oder stößt sie wieder aus. Wie bei allen Körperschaften, so ist es auch bei den Tribunalen: die kleinsten haben die besten Mitglieder, weil in großen Kollegien das Gewicht der einzelnen Stimmen sinkt und dadurch das Gefühl der Verantwortung geschwächt wird; zudem überwiegt in groß-n Gerichtshöfen die Stimme des Präsidenten. Die wlzigen Mißbräuche, über die ich mich zu beklagen gehabt habe, habe ich in den Assisen, dieser absurden Einrichtnno,, angetroffen. Unerträglich waren in