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Prozeßverschleppungen :
(Schluß)
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Prozeßverschleppungen

(Schluß)

brachten wir nun die Statistik der Rechtsanwälte, so finden wir, daß in den drei erwähnten Bezirken neben Brannschweig weitaus die meiste» Rechtsnuwälte, die bei Amtsgerichten zu­gelassen waren, deren Sitz nicht mit dem eines Landgerichts zu­sammenfällt, auch bei dem übergeordneten Landgerichte zugelasseil gewesen find. So waren am 1. Januar 1899 in den Bezirken Karlsruhe von 200 Lnndgerichtsanwälten 55, Stuttgart von 193 Landgerichtsanwälten 48 und Dresden von 551 Landgerichtsanwälten 147 oder 27,5 Prozent, 24,8 und 2(>,(; Prozmt zugleich bei auswärtigen Amtsgerichten zugelassen. I» andern Bezirken, Braunschweig ausgeuommen, wo der Prozeutsatz der bei aus­wärtigen Amtsgerichten zugelassenen Landgerichtscmwülte zu derselben Zeit 33,3 betrug, ist iu den übrigen Landgerichtsbezirken dieser Prozentsatz be­deutend niedriger. Insbesondre gilt das für Preußen und für Bayern, deren Berichte für die Prvzeßdauer im allgemeinen weit ungünstigere Zahlen auszu­werfen haben, uud wo iu der Regel keine auswärtigen Amtsgerichtsanwälte "ei den übergeordneten Landgerichten zugelassen sind. Namentlich gibt die bayrische Pfalz ein sprechendes Beispiel dafür, wie sehr durch das Unwesen der Korrespvndenzmandatare, wofür in der Regel die beim Landgerichte nicht Zugelassenen auswärtigen Amtsgcrichtsanwälte für die Landgerichtssachen ihres Bezirks angesehen werden müssen, die Prozesse verschleppt werden. Bekanntlich sind die meisten landgerichtlichen Prvzeßrückstäude im Bezirk Zweibrücken. So waren am 1. Januar 1901 am Landgericht Frankenthal dreizehn Anwälte, da­ngen allein an den Amtsgerichten dieses Bezirks in Ludwigshafen zwölf, Neustadt a. H. fünf, Speyer und Dürkheiin je ein Anwalt zugelassen. Ähnlich liegen die Dinge beim Landgericht Zwcibrücken; an den Amtsgerichten des Bezirks waren in Pirmasens drei, und in St. Jugbert ein Anwalt uur au diesem Gerichte zu derselben Zeit zugelassen. Kämen diese Anwälte ans Land­gericht, so würden sie aufhören, Korrespvndenzmaudatare ihrer dortigen Kollegen Zu sein, sie würden die aus ihrem Amtsgerichtsbezirk stammenden Sachen eben selbst plädieren, eine größere Verteilung der Praxis nnd damit eine raschere Erledigung der Prozesse wäre die notwendige Folge. Es fragt sich nnn weiter: besteht zwischen der relativ raschen Prozeßerlediguug iu Baden, Württemberg und Sachsen und den dort bestehende,: zahlreichen Simnltauzulassungen aus­wärtiger Amtsgerichtsanwältc ein innerer Zusammenhang? Brauuschwcig kommt 'Ucht in Betracht, weil dort andre Gründe, die in diesen Staaten nicht bestchn, euier raschen Abwicklung der Prozesse hinderlich sind, von denen weiter unten le Rede sein wird; es handelt sich also hier um eiue Ausnahme, die die Regel bestätigt.