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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Trank nicht minder gelabt als an der köstlichen Aussicht auf den Kranenberg und die malerischen Dächer und Türme von Andernach.
Stieg aber ein besonders hochstehender Gast ab, den man in außergewöhnlicher Weise zu bewirten gesonnen war, etwa ein regierender Fürst oder ein hoher geistlicher Herr, dann suchte der jeweilige Besitzer aus einem wohlverschlossenen Wandschrank den alten Lederband hervor, der die erprobten Rezepte des großen Kochkünstlers enthielt, blätterte darin und sagte zum Küchenchef: Als ersten Gang nach der Suppe nehmen wir Salmi von Enten u, Ia Marigny!
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Kartelle oder Monopole. Für die in Nummer 23 der Grenzboten in dem Artikel „Kartelle oder Monopole" ausgesprochnen Ansichten ist von Interesse, was der im Juni erschienene Jahresbericht der Handelskammer in Duisburg über die Praxis der Syndikate bei Gewährung vou Ausfuhrvergütungen sagt:
„Die Ausfuhr von Rohstoffen, Halbfabrikaten und Walzprodnkten der Eisenindustrie hat vielfach die Ausfuhrtätigkeit derjenige» Industriezweige erheblich beeinträchtigt, die sich die Weiterverarbeitung dieser Stoffe zur Aufgabe gemacht haben. Die großen deutschen Hüttenwerke haben die genannten Materialien zu sehr niedrigen Preisen an das Ausland verkauft, während die Preise für die gleichen Materialien im Inland verhältnismäßig hoch gehalten wurden. Die Spannung zwischen den Julandpreisen und den Auslandpreisen war zuweilen so groß, daß die ausländischen Fabrikanten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit den deutschen weit überlegen waren. Die Syndikate haben zwar durch Gewährung von Ausfnhrvergütungen die Spannung zum Teil zu beseitigen gesucht, indessen waren die Ausfnhrvergütnngen doch nicht genügend hoch, und sie erstreckten sich auch nur ans den Teil der verarbeiteten Materialien, der syndiziert war. Ein durchschlagender Erfolg konnte deshalb mit der wohlgemeinten Gewährung von Ausfuhrvergütungen nicht erzielt werden, und die notwendige Folge dieser Mißstände ist gewesen, daß die konkurrierende ausländische Industrie erheblichen Nutzen daraus zog und ganz erheblich gestärkt wurde zum dauernden Schaden unsrer einheimischen Industrie. Solche» Vorgängen kann nur dadurch vorgebeugt werden, daß von den Syndikaten an die inländische Industrie grundsätzlich ebenfalls zu Ausfuhrpreisen verkauft wird, wenn der Rohstoff oder das Halbfabrikat nachweislich für die Ausfuhr weitcrverarbcitet wird. Dieser Nachweis kann immer geführt werden, wenn auch im einzelnen Falle gewisse Schwierigkeiten zu überwinden sind. Es ist unsers Erachtens nicht notwendig, die Gewährung der Ausfuhrpreise an die Bedingung zu knüpfen, daß der Industriezweig in einem Verbände zusammengeschlossen sei; denn der Nachweis der Ausfuhr kann anch von einem einzelnen stehenden Werke erbracht werden. Andrerseits sind für einzelne Industrien die Schwierigkeiten der Verbandsbildung, z. B. im Brückenbau, derartig groß, daß kaum die Aussicht besteht, daß es zu einer Verbandsbildung kommen wird. Gerade weil wir Freunde der Syndikate sind, glauben wir verpflichtet zu sein, auf solche Mißstände hinzuweisen, um auf eine Abhilfe bei deu Syndikats- leitnngen einzuwirken. Wir hegen das Vertrauen zu der Einsicht der Geschäftsleitung der Syndikate, daß sie den gerechtfertigten Forderungen der weiter verarbeitenden Jndnstrien Rechnung tragen und demgemäß auch an diese beim Nachweise der Aussuhr zu Ausfuhrpreisen verkaufen werde. Eine solche Regelung liegt im nationalen wirtschaftlichen Interesse, nicht minder aber auch im dauernden Interesse der Industrie», die in den drei genannten Syndikaten vereinigt sind. Selbst wenn die Marktlage im Jnlande günstig ist und der Wunsch zur Ausfuhr zurücktritt, muß