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Vom alten Struck
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Deutsche Rechtsaltertümer in unsrer heutigen deutscheu Sprache

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Geheimrat Struck war eine vornehme, reservierte Natur, etwas pedantisch, herb in seinen Anschauungen und von vornherein wenig entgegenkommend, weil ihn die Erfahrungen eines langen Lebens mißtrauisch gemacht hatten; wer aber das Glück hatte, dem alten Herrn näher treten zu dürfen, der fand unter der rauhen Schale bald den weichen Kern und einen liebenswürdige« Gesellschafter von so anregcuder UuterlMuugsgabe, daß ein Plauderstündchen bei ihm zum Genuß wurde. Bewuuderuswert erschien mir die Art uud Weise seines Um­ganges mit Kranken; er war ihnen mehr als Arzt, und es herrschte noch das patriarchalische Verhältnis, wie man es wohl in alten Geschichten ans der Zeit unsrer Grvßeltern lesen, aber nnr selten bei modernen Ärzten finden kann. Galt es Unglückliche zu trösten, dann fand er Worte aus höher» Sphären, seine sonst so freundliche Stimmung konnte aber auch in fürchterliche Grobheit umschlagen Patienten gegenüber, die sich seinen Anordnungen nicht peinlich genmi fügen wollten. Sein Leben ist Mühe und Arbeit gewesen, uud als er sich endlich im Alter von 74 Jahren zurückzog, um in der stärkenden Harzluft Blcmtcuburgs Geuesuug zu suchen, da konnte ihm das Leben nichts mehr bieten, denn er war durch einen Schlaganfall an den Fahrstuhl gefesselt. „Ich bin dem Fürsten Bismarck — so lauteten einst seine schwermütigen Worte — nicht dankbar, daß er tief in mein Leben eingegriffen hat, das brachte mir zwar einige Titel und Ordeu, aber keine Befriedigung: mciu Ideal war, mich nach Ablauf meiner Militärzeit in einer kleine» Stadt niederzulassen, und als einfacher Wald- und Wiescndoktvr wäre ich vielleicht ein glücklicher Mensch geworden."

Wilhelm Gittermann

Deutsche Rechtsaltertümer in unsrer heutigen deutschen Sprache

von L. Günther in Gießen

(Fortsetzung)

4. Strafrecht (Die Lehre vom Verbrechen)

> ie deutsche Sprache hat übrigens noch eine andre Redensart auf-

> zuweisen, in der sich der Vergleich mit einem roten Hahn findet, ^nämlich die bekannte Umschreibung „einem den roten Hahn

^aufs Dach setzen" (oder „stecken," „aufs Dach fliegen lassen," Ranch wohl „den roten Hahn krähen lassen" oder fälterj ihn »-„zum Giebel ansjagen") für: jemandes Haus in Brand setzeu. Qcmnt betreten wir das Gebiet der aus dem ältern deutschen Strafrecht ent­lehnten Bestandteile unsrer Sprache, das an Umfang fast noch das der aus dem Privatrecht herübergenommnen übertrifft. Auch in der vorliegenden Rede­wendung ist der Zusammenhang mit dem Vcrbrechcrtnm älterer Zeiten viel enger, als man bis vor kurzem noch angenommeu hat. Während mau uämlich msher darin vorwiegend ein poetisches Bild sah, das sich aus den Nachklängen älterer mythologischer Vorstellungen von dem Feuer als eines lebendigen Wesens "icht allzn gesucht erklären lasse,'hat jetzt Friedrich Klnge bei seineu verdienst­vollen Forschungen über die deutsche Gaunersprache oder das sog. Rotwelsch