T>ie Verfassungsfrage in Elsaß-Lothringen
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m 28. April 1903 hat der elsaß-lothringische Landesansschuß einen von sämtlichen Mitgliedern unterzeichneten Antrag Krafft nnd Genossen augcuommen, worin folgende Änderungen der elsaßlothringischen Verfassung gewünscht werden:
Erstens, daß der Reichstag als gesetzgeberische Macht für Elsaß-Lothringen ausgeschaltet werde. Zweitens, daß dem Landesansschuß die Befugnisse, die Stelluug und der Name eines Landtags für Elsaß-Lothringen erteilt würden. Drittens, daß bei der Beratung von elsaß-lothringischen Angelegenheiten im Bundesrat die drei von dem Landesherrn zu ernennenden Vertreter Elsaß-Lothringens stimmberechtigt seien.
Über die Bedeutung des Antrags Krafft sind schon zahlreiche Zeitungsartikel in der elsnß-lothringischen und in der altdeutschen Tagespresse veröffentlicht worden; mich im Landesansschuß hat eine eingehende Debatte über den erwähnten Antrag stattgefunden. Bei diesen Erörterungen nun ist eine solche Fülle von Unrichtigkeiten und Unklarheiten, ein solcher- Mangel an Rechtskenntnis, historischen: Wisseu und politischer Einsicht hervorgetreten, daß eine Aufklärung der öffentlichen Meinung — insbesondere in Altdeutschland — über die Motive und die Ziele des Antrags sowie über die Folgen seiner etwaigen Verwirklichung dringend geboten erscheint.
Um die politische Tragweite des Antrags Krafft richtig zu würdigen, muß man sich zunächst den juristischen Unterschied klar machen, der zwischen Elsaß- Lothringen und den deutscheil Bundesstaateu besteht. Alle Privilegien, die die deutschen Bnudesstaaten vor dem Reichsland Elsaß-Lothringen voraus haben, kann man auf einen einzigen Satz zurückführen: „Die Zuständigkeit des Reichs gegenüber den deutschen Bnndesstaaten ist beschränkt, gegenüber dem Reichsland Elsaß-Lothriugcu unbeschränkt." Das Reich hat gegenüber den Bnudesstaaten nur die Hoheitsrechte, die ihm dnrch die Reichsverfafsung selbst oder dnrch spätere Änderungen darin ausdrücklich beigelegt worden sind; das Reich hat gegenüber dem Reichsland alle Hoheitsrechte, die überhaupt nur denkbar sind.
Grenzbotm III 1903 "I I