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Die orientalische Frage :
(Fortsetzung)
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Die orientalische Frage

von Julius Patzelt in lvion (Fortsetzung)

uch den andern Mächten konnten diese Vorteile natürlich kein Geheimnis sein; man war bestürzt, vergaß aber sich selbst und den eignen Mangel an Voraussicht anzuklagen. Nichts­destoweniger mußte der Adrianopler Friede,weil er das europäische Gleichgewicht in empfindlicher Weise störte," die Keime neuer Verwicklungen enthalten. Vorläufig hatte die diplomatische Siegeslaufbahn Nußlands ihren Höhepunkt noch nicht einmal erreicht. Die griechische Frage war ganz im Sinne Rußlands durch Errichtung eines selb­ständigen Königreichs gelöst, dessen Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit man auch fürsorglich sofort durch Verleihung einer möglichst demokratischen Ver­fassung unterband; dank der Indolenz Frankreichs und Englands hatte das Jahr 1830 für Rußland in Polen keine gefährlichen Verwicklungen gebracht, und die kopflose Politik der verbündeten Kabinette von Paris nnd London in der Sache Mehmed Alis zwang die Pforte, bei Rußland Schutz vor dem re­bellischen Vizekönig von Ägypten zu suchen. Nußland sah sich dafür mit dem Vertrage von Hunkiar Skelessi (1833) belohnt. Rußland und die Pforte kamen überein, sich gegenseitig Ruhe und Sicherheit zu gewähren wobei natürlich von vornherein der Stärkere im Vorteil war; damit aber die Pforte durch die Last dieser Verpflichtung nicht allzuschwer gedrückt werde, begnügte sich Rußland damit, daß die Pforte gegebnenfalls zugunsten Nußlands die Dardanellen fremden Kriegsschiffen verschließe. Rußland betrachtete das Schwarze Meer danach schon als einen russischen Binnensee, was England auch sehr bald erfuhr. Als dann Europa die Türkei nach der Schlacht von Nisib (1839) nochmals vor Mehmed Aligerettet" hatte, wurden in einer Konvention vom 13. Februar 1841 die erwähnten Bestimmungen über die Meerengen dahin abgeändert, daß die Pforte, solange sie im Frieden wäre, keine fremden Kriegsschiffe in die Dardanellen und in den Bosporus ein­lasse, mit Ausnahme der für den Dienst der Gesandten bestimmten leichten Stationsschiffe.

Der Zeitraum von 1833 bis 1841 ist zweifellos der, wo Nußland den Höhepunkt seiner Machtstellung im europäischen Orient erklommen hatte. In Konstantinopel gebot es fast unumschränkt, die Donanfürstentümer standen, wenn auch nicht formell, unter seiner Botmäßigkeit, und ein 1840 zwischen Österreich nnd Nußland abgeschlossener Vertrag belehrt darüber, daß Nußland auch das Recht zuerkannt worden war, jeder Macht auch der Türkei