Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Für die Gruppen 1) bis Is fehlt es cm einer Anhalt bietenden Organisation. Die Gruppe I), selbständige Besorger häuslicher Dienste, wechselnde Lohnarbeiter und hierzu das häusliche Gesinde der Gruppen ^ bis (?, lassen sich jedenfalls für Wahlrcchtszwecke ohne Schwierigkeit den Gruppen ^ bis 0 angliedern, zumal dn ihre Zahl nnr gering ist. Die Gruppe K, Beamte aller Art nnd Angehörige freier Berufe, wie Rcchtsanwcilte, Ärzte, Schriftsteller, der man im Gegensatz zum Statistischen Bureau wohl auch noch die freicu Künstler zuweisen könnte, wird jedenfalls ihre Organisation für Wahlzwecke ohne Schwierigkeit selbst bewerkstelligen, soweit nicht deren auch in den verschicdneu Kammern uud Bezirksvereinen ohnehin schon vorhanden sind und sich nnr für diesen Zweck zu vereinigen brauchen. Die Gruppe Is der Berufslosen endlich enthält außer den ohnehin wegfallenden Unterstützten und Anstaltsinsassen zunächst Leute, die nach Aufgabe ihres Berufs von ihrem Vermögen, Pensionen, Renten leben; sie hatten den Berufsllassen ihrer frühern Tätigkeit beizutreten, ebenso wie die verabschiedeten Offiziere ohne andern Beruf der Klasse L. Allein die ganz geringe Zahl derer, die nie einen Beruf ausgeübt haben, nnd bei denen auch keinerlei nebenbei betriebne Tätigkeit einen Anhalt gibt, würde also in irgend einer Weise einer der vorgenannten Grnvpen Anzuzählen sein.
In allen Fällen gilt natürlich der Grundsatz, das; der gegenwärtige Beruf und der Hauptberuf den Ausschlag gibt.
Auf dieser Grundlage ließen sich uun unter den nötigen Ausgleichen und Zusammenfassungen etwa folgende Gruppen für die Verteilung der Abgeordneten bilden, die nach den Feststellungen des Statistischen Bureaus und den Unterlagen des Landcskultnrrats nnd der Handels- und Gewerbekammern etwa die beigesetzten Personenzahlen umfassen würden."') Alle diese Zahlen sind freilich ohne jede Rücksicht auf die Altersgrenze der Wahlberechtigung gefaßt, wodurch vor allem die der Arbeiter (Kleinknechte, Lehrlinge usw.) eine nicht unbeträchtliche Herabsetzung erfahren würden.
^. Landwirtschaft: 1. Gruppe des Landeskulturrats, wozu noch alle unter entsprechenden Verhältnissen selbständig arbeitenden Beamten treten würden (52000); II. alle übrigen selbständigen Unternehmer, sowie die Betriebsbcamten (24000); IH. landwirtschaftliche Arbeiter, im wesentlichen also die reichsgesetzlich Versiche- rimgspflichtigen, zu denen noch die Angehörigen der Grnppe v des Statistischen Bnreans, soweit sie regelmäßig in den hierher gezählten Erwerbszweigen arbeiten, und mit Rücksicht auf ihre Zusammenfassung in der Gesindeordnnng die übrigens ganz geringfügige Zahl des männlichen häuslichen Gesindes zu schlage» wären (100000).
L d Industrie, Handel, Gewerbe: I. Gruppe der Handelskammern und die entsprechenden selbständig wirtschaftenden Beamten (15000); II. Handwerkergrnppe der Gewerbekammern (63000); III. Nichthandwerkergrnppe der Gewerbekammern 7- beide mit denselben Beamten —, wozu noch die geringe Zahl der übrigen selbständigen Gewerbetreibenden passen würde (86000); IV. Betriebsbemnte aller ^lrt, die bei ihrer Bedeutung in dieser Erwerbsgruppe — technische Beamte, Kaufleute, auch Juristen — jedenfalls gesondert zu führen wären (60000); V. Ge- werbenrbeiter uebst der Gruppe v ans diesen Berufszweigen «630000).
L- Beamte, Gelehrte, Angehörige freier Berufe (49000).
Eine Erörterung über die Unterbringung der wenigen gänzlich Berufsloseil lst hier entbehrlich.
Diese Aufstellung ergibt im ganzen neun Gruppen. Die Verteilung der Ab- gevrdnetenznhl darauf ist nun schou weit schwieriger. Ich kanu uud brauche aber ^er nicht über Andeutungen in großen Zügen hinauszugehn. Wenn man in Betracht
einzelnen ^ ausdrücklich, daß alle diese Zahlen nur ganz runde Summen sind, da die
«Ue E„,,,.s"7^tcllungcn von ganz verschleimen Standpunkten aus erfolgen, mir auch nicht stahlen erreichbar gewesen sind. Mehr ist aber auch für dieses Beispiel nicht nötig.