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Maßgebliches und Unmaßgebliches
wenn man die jetzige von 82 etwas erhöhen wollte — eine weitgehende Gliedernng der Ständegruppen ausschließt. Um zunächst einen Anhalt dafür zu gewinnen, wie die Berufsstände des Landes so eingeteilt werden können, daß alle Staatsbürger eingeschlossen sind, bieten die Aufstellungen des sächsischen Statistischen Bureaus über die Berufszählung von 1895 gute Unterlagen. Das Statistische Bureau bringt die gesamte Landesbewohnerschaft in folgende Gruppen unter: ^. Landwirtschaft, Gärtnerei und Tierzucht, Forstwirtschaft und Fischerei; L. Bergbau uud Hüttenwesen, Industrie und Bauwesen; <ü. Handel und Verkehr; v. Hänsliche Dienste und Lohnarbeit wechselnder Art; D. Alle beamteten Dienste und die sogenannten freien Berufe; 1?. Berufslose. Alle diese Gruppe« umfassen — außer den Familienangehörigen — einmal die im Hauptberufe Erwerbtätigen und dann die im Hanse lebenden Dienstboten für häusliche Dieuste. Diese letzten würden für unsre Zwecke also aus den Gruppen zunächst einmal ausscheiden und ganz gut der Gruppe v zugewiesen werden können. Jedenfalls dürfte damit eine erste, und zwar allumfassende Sichtung gefunden sein.
Diese Gruppen hätten wir nun, soweit möglich, mit bestehenden Organisationen in Beziehung zu bringen. Tatsächlich gibt es deren auch ganz geeignete für die Gruppen ^ bis wenn wir zunächst innerhalb ihrer zwischen den selbständigen Gewerbetreibenden und den Arbeiter» scheiden. Es sind dies der Landeskulturrat sür die Gruppe uud die Handels- uud Gewerbekammern für die Gruppen IZ und
Der Landesknlturrat ist ein „Organ der Interessen der Landwirtschaft." Die Hälfte seiner ordentlichen Mitglieder wird aus den Kreisen der Landwirte gewählt, und zwar von den Besitzern oder Pächtern landwirtschaftlicher Grundstücke, auf denen — ohne Gebäude und Hoframn — mindestens 120 Steuereinheiten haften. Hierin sind also alle Wirtschaften bis zu deueu der Kleinbauern eingeschlossen, und zwar umfaßt die Gruppe etwa 52000 Unternehmer auf etwa 71000 selbständige männliche Angehörige der Gruppe ^. Daß die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe einschließlich der kleinsten viel größer ist, erklärt sich daraus, daß hieriu auch alle im Nebenberufe mit betriebnen eingeschlossen sind, auf die es hier nicht ankommt. Von der Gruppe ^ bleiben mithin neben der des Landeskulturrats noch übrig die etwa 19000 selbständig Berufstätigen der Gruppe also außer den selbständig wirtschaftenden Beamten alle kleinen Landwirte und Gärtner, kleine Viehzüchter und Fischer, weiter die Gruppe der Betriebsbeamten, die nur eine geringe Zahl umfaßt, nnd die der Arbeiter, Einteilungen, die auch das Statistische Bureau trifft.
Die Gruppeu IZ und also kurz Industrie, Gewerbe, Haudel und Verkehr, müssen wir vereinigen, um eine Beziehung zu den Handels- und Gewerbekammern herstellen zu können. Das wird um so unbedenklicher sein, als sie ohnehin vielfach ineinander übergreifen. Aus ihnen lassen sich auf diese Art zunächst drei Gruppen absondern. Die Mitglieder zur Handelskammer werden gewählt von allen den Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne der Paragraphen 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs treiben und mit einem Einkommen von mehr als 3100 Mark eingeschätzt sind, jedoch mit Ausuahme der hierunter etwa mit fallenden Handwerker. Die Wähler znr Gewerbeknmmer zerfallen einmal in alle Handwerker mit einem Einkommen von mehr als 000 Mark, gleichviel, ob sie im Handelsregister eingetragen sind oder nicht, und in alle übrigen im Handelsregister aufgeführten Handelsgewerbetreibenden mit einem Einkommen von 600 bis 3100 Mark. Neben diesen drei gegebnen Gruppen bleiben nun wieder übrig erstens alle nicht im Handelsgesetzbuch eingetragneu Handels- und Gewerbetreibeudeu und alle kleinen, einschließlich der Handwerker, mit weniger als 600 Mark Einkommen, sowie die selbständig leitenden Beamten; sodauu die Gruppe der soustigeu Beamten: technische Betriebsbeamte, kaufmännisches, Verwaltnngs- uud Aufsichtspersvnal; und endlich die Arbeiter und Gesellen. Daneben stehn noch die Hausgewerbetreibenden, die das Statistische Bureau zu den selbständigen Gewerbetreibenden rechnet, die man aber mich, da sie für fremde Rechnung arbeiten, den Arbeitern zurechnen könnte.