Kann Deutschland reiten?
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Erwerb seiner Kolonien große und kostspielige Kriege, im Lande ciber flciut die Stimmung für ?rvs traäs allmählich ab. Man bedenke, wie lange es in England dauerte, ehe sich der Freihandel in die praktische Politik umsetzte; wird diese Stimmung aber in die Forderung nach einein Schutzzoll umschlagen?
Die Stützen, auf denen sich einst der Freihandel aufbaute, werden welk und morsch, ein neues Ideal beginnt England zn begeistern: der Zollverein Englands mit seinen Kolonien — nnter Beschränkung des Handels fremder Industriestaaten.
Kann Deutschland reiten?
(Schluß)
it der Feststellung des innern Widerspruchs zwischen unserm ungegliederten Wahlrecht uud dem deutschen Volksgeist sind wir schon in das Gebiet der letzten zu erörternden grundsätzlichen Frage eingetreten, auf welchem organischen Weg an eine Abänderung gegangen werden muß. Werfen wir zunächst einen Blick in die ältere Geschichte der deutscheu Volksvertretuug, so finden wir von Anbeginn an auch auf diesem politischen Gebiet als charakteristisch die ständische Gliederung. Zwar sehen die mittelalterlichen Stände ganz anders aus als uusre heutige,, Berufsstüudc. Im Grunde beruhn sie aber doch, den viel einfachern wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend, ans denselben Unterlagen; die Geistlichkeit als der Gelehrtenftand, der Adel als die Grundherren, die Städte als die Vertreter des emporkommenden Handels sind doch auch nur Zusammeufassuugen der drei Bcrnssständegrnppen, die im Mittelaltcr allein politische Bedeutung hatten. Wie die einzelnen Stünde nach nnd nach zn Bedeutung gelangen, so gewinnen sie ihre politische Vertretung. Aber, uud das ist beachtenswert, sie treten nicht eigentlich in die bestehende politische Versammlung ein, sondern als ein neues Glied neben die ältern. Wir sehen also, daß die Spuren des auch heute noch arbeitenden Volksgeistes schon im mittelalterlichen Ständestaat erkennbar sind. Hat nun zwar die alles gleichmachende französische Revolution diese geschichtlich begründete Gliederung auch in Deutschland hinweggefegt uud den Boden für das geltende Wahlrecht geebnet: sollte dadurch der Zusammenhang mit dieser jahrhundertealten deutschen Einrichtung und Auffassung auch vollkommen verloren gegangen sein? sollte sich das ganze Denken eines Volkes vou außcu her so vollkommeu aus der Richtung dränge» lassen? Gewißlich nicht. Denn wir sahen schon, daß derselbe alte Volksgeist noch rege, daß der Klassenzusammenhalt der Stände heute noch so lebhaft ist wie je. Nur auf politischein Gebiete hat er den zerschnittueu Faden noch nicht wieder weiterspinnen können. Doch sogar i» politischen Organisationen haben sich noch Anklänge erhalten. So findet sich ein spärlicher Rest des alten Unterschieds zwischen Stadt und Land, der im Mittelalter den Unterschied zwischen Handel und Gewerbe und der Land-