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Richtung nach der iwch dazu oft recht zufälligen Stimmenmehrheit hervorgeht. So führt der österreichische Parlamentarier „Gf. L. W." in seinem „Recht der Minorität," worin er sich mit dem Vorschlage des Genfers Naville und seiner Anwendung ans österreichische Verhältnisse beschäftigt, treffend aus, wie mancher Wühler in eine Partei hineingedrängt wird, der er nicht angehört, der er sich unr anschließt, weil ihm eine andre noch gefährlicher erscheint; „das Volk wird nur als Stimmvieh gebraucht." Und er sagt am Schluß: „D Wahl ist jetzt der Kampf zweier Parteien; man spricht anch ganz rnhig v einem »Wahlkampf«." Die Folge dieses Wahlverfahrens, das bei nnse.... geltenden Wahlrechte gar nicht zii vermeiden ist, ist die, daß über die allgemeinen Interessen des Staats und die besondern der Bevölkerungsstände die Interessen der Partei getreten sind, daß sich nnser politisches Leben nicht um wirkliche Jltteressenqemeinschaften, sondern um Parteianschauungen und Pnrtei- bewegt. folgt)
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Graf Vülows Reden
ine für den Handgebrauch geeignete Sammlung der Reden des jetzigen Reichskanzlers *)'darf ohne weiteres als eine sehr nützliche Arbeit bezeichnet werden, die für die Staatsmänner des Inlandes und des Auslandes — vor allem für den Grafen Bülow selbst —, für Parlamentarier und für Publizisten sowie für spätere Ge- itschreiber unzweifelhaft eine Lücke ausfüllt. Denn wenngleich die parlamentarischen Reden des Reichskanzlers nud Ministerpräsidenten in den stenographischen Berichten der Parlamente nrknndlich niedergelegt sind, so ist es doch mühsam und für den Einzelnen oft nicht einmal durchführbar, sie im Augenblicke des Gebrauchs sofort zur Haud zu haben; außerdem fehle» iu diesen stenographischen Berichten die außerhalb der Plenarsitzungen des Reichstags oder des Landtags gehaltnen Reden, auch die in Kommissionen abgegebnen Erklärungen. Die Redeu bei dem Stapellauf der „Deutschland" in Stettin, bei der Enthüllung des Berliner Bismarckdentmals, an den Großherzog von Baden bei dessen fünfzigjährigein Regierungsjubilünm, die Tischreden an den deutschen Landwirtschaftsrat und andre würde man sich mühsam aus Zeitungen zusammensuchen müssen. Aber das ist es nicht allein. Alle diese Reden geben als Sammlung vereinigt ein Bild sowohl vou der Politik des Reichskanzlers und von seinem Charakter als nnch von seiner Art nnd Begabung als Redner. Sie sind ein Besitz des deutschen Volkes, auf desseu ^icht zugängliche Benutzung die Nation einen Anspruch hat, denn diese Reden gehören nicht nur unsrer Geschichte an, sondern sie machen zum Teil diese
*) Graf BiUows Reden nebst urkundlichen Beiträgen zu semer Politik. Mit Erlaubnis des Reichskanzlers gesammelt und herausgegeben von Johannes Penzltr. Leipzig, Otto Wignnd. KrcnzboiiM l>> 1W5'> 8