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Gibraltar und Marokko
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Lex Douglas und Gasthausreform

Küste die Stadt Ceuta, Dvch ist Spanien den Engländern in deren Besetzung zuvorgekommen.

Die marokkanische Frage ist für England eng mit der von Gibraltar ver­knüpft. Beide harren ihrer gemeinsamen Lösnng, die jedoch für England große Opfer erheischen würde. Um sich diese bei seinen zahlreichen Engagements an andern Stellen vorläufig noch zu ersparen, wünscht England die Lösnng der marokkanischen Frage möglichst hinausznschieben. Nur der Ausbruch eiucr vollständigen Anarchie, der den Anfenthalt in Marokko nnd den Handel mit ihm für Alisländer immöglich machell würde, oder die Anfrollnng der Frage durch eine andre Macht etwa Frankreich würde England zwingen, ihr sofort näher zn treten, Alls keinen Fall dürfte es eine Lösung ohne seine Beteiliguug dulden; denn bei der Verminderung des Werts von Gibraltar würde England in dem Allgenblick, wo die gesamte Küste Marokkos, ohne daß es dort einen Stützpunkt erhielte, in den Besitz andrer europäischer Mächte überginge, die Herrschaft über das westliche Einfahrttor zum Mittelmeer verlieren.

H.ex Douglas und Gasthausreform

>er Antrag des Grafen Donglas, der durch die Bremer Heerschau der gemäßigten und radikalen Alkvholgegner wieder dentlicher in den Vordergrund gerückt ist, hat im vorigen Jahre im preußischen Abgeordnetenhause, was nach den bisherigen Erfahrungen nicht I eiufcich erwartet werdeil konnte, ein einmütiges Verlangen sämt­licher Parteien zutage gebracht, daß auch die gesetzliche Gewalt gegeil deu Alkoholmißbrauch augewandt werden müsse. Aber über das Wie uud das Wie­weit war man sehr verschiedner Ansicht. Vom Negieruugstische wurde be­zweifelt, ob der vorgeschlagne Weg, der anch dieBedürfnisfrage" wieder aufrolle, der zweckmäßige sei; die Forderung, deu Verkauf von Brauutwciu morgens vor 7 oder 8 Uhr zu verbieten, sei schwer durchführbar. Auch von denwohlerworbnen Rechten und berechtigten Interessen," die man doch nicht verletzeil dürfe, war dabei wieder die Rede.

Die Erfahrungen, die man in den letzten Jahrzehnten bei den Versuchen, die Gesetzgebuilg der Einzelstaaten gegen den Alkoholinißbrauch zu mobilisieren, gemacht hat, sind leider nicht sehr ermutigend. Kommt in Preußeu ciue Lex Douglas wirklich zu stände, so wird auch mit ihrer Hilfe schwerlich die Axt an die Wurzel des Übels gelegt werden können. Nützlich mag es sein, wenn der Branutweinvertauf in den Morgenstunden eingeschränkt, halbwüchsigen Jungen und Trunkenbolden kein Schnaps verabfolgt wird, in Wartesälen und öffent­lichen Räumen die Erwachseueu durch Plakate, iu den Schulen die Jugend durch Belehrung auf die Schädlichkeit des Alkohols hingewiesen werden. Aber damit wird der Kern der Sache noch lange nicht getroffen. Er liegt anderswo,