Zur Reform des philosophischen Doktorats
Abteilungen genießen, gleich den Fakultäten der Universität, die Befrnchtnug und die Kontrolle des Zusammenschlusses iu einer einheitlichen Organisation, und die allgemeine Abteilung jeder Hochschule ergänzt den Lchrplan, wennschon nicht mit dem Ziele selbständiger Ausbildung, auch durch humanistische Fächer. Im Unterschiede hierzu tragen alle übrigen Hochschule« iu Deutsch- land den ausgesprochnen Charakter von Fachschulen, die auf eine oder einige verwandte Berufsnrten vorbereiten, und deren Lehrgegenstände nur einen bescheidnen Ausschnitt aus dem Lehrbereich der Universität oder der Technischen Hochschule darstellen uud speziell gegenüber der philosophischen Fatnltüt, dieser „Universität in der Universität," verschwinden. Als die vierte Fakultät das Promotionsrecht erhielt, konnte sie, nach ihrer zn Anfang des neunzehnten Jahrhunderts erlnugteu Stellung, dieselben verfassungsmäßigen Garantien für den Doktvrtitel bieten wie die juristische oder die medizinische. Schon deshalb läßt sich der damals nusgefochtne Kampf mit den heutigen Wünschen von Fachhochschulen nicht vergleichen. Für die Technischen Hochschulen war die Verleihung eines Promvtionsrechts die verdiente Frucht der bisherigen Entwicklung und die Bedingung günstiger Fortentwicklung. Aber wir leugnen nicht, auch uns hätte besser gefallen, wenn hierbei keine Anleihe am Erbgut der Universitäten Hütte gemacht werden müssen. Der Versuch, einen selbständigen, der Eigentüinlichkeit der technischen Fächer entsprechenden Titel aus eigner Kraft zu wissenschaftlichem Ansehen zn bringe»?, konnte gewagt werden. Aber im wisseuschnftlicheu Ansehen erschöpft sich, wie Nur sahen, der Reiz des Doktors nicht. Jahrzehnte wären nötig gewesen, bis der neue Titel allen Kreisen der Bevölkerung auch nur dem Klänge nach bekannt geworden, geschweige deun bis sich ein fester, die Persönlichkeit bezeichnender Wertbegriff im bürgerlichen Leben mit ihm verbunden hätte.
Die Gegenüberstellung universeller und fachwissenschaftlicher Hochschulen läßt selbstverständlich das wissenschaftliche Gewicht der Disziplinen, die an den letzten getrieben werden, ganz ans dem Spiel. Namen ersteil Ranges erscheinen unter ihren Dozenten, mich in der Vorbildung der Studenten, der Länge des Kurses, der Schwierigkeit der Schlußprüfuug stehn sie zuweileu der Universität oder der Technischen Hochschule nicht nach. Aber das gibt nicht den Ansschlag. Zuletzt entscheidet weder der Wert der wissenschaftlichen Arbeit, noch gar das gesellschaftliche Ausehen der Berufsstände, auf die vorbereitet wird, sondern Aufgabe und Organisation der Hochschule selbst. Bietet sie hierin uicht dieselbe Gewähr für die Handhabung des Prvmotionsrechts wie dessen bisherige Träger, so ist jedes Zugeständnis ein Rückschritt, der geeignet ist, alle bisherige» Erfolge in der Reform des Doktorats aufzuheben. Wird übrigens die Universalität der Hochschule als Vorcmssetzuug des Promotionsrechts aufgegeben, so findet sich keine grnndsätzliche Schranke mehr nnf der weiter» Bahn seiner Ausdehnung, die ihr — bisher uugcwolltes — Endziel im Dr. oommsro. der Handelshochschule oder im Dr. oervvis. der Brauerakademie findet.
Überall auf dem Gebiete des höhern Unterrichts zeigt sich hellte der Andrang der Massen des mittlern und des uuteru Bürgertums nach den Gütern,