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Zur Reform des philosophischen Doktorats
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Hur Reform des philosophischen Doktorats

herkömmlich im Nahmen der philosophischen Faknltät liegende Lehrfächer an einigen Universitäten zu selbständigen (naturwissenschaftlichen, staatswissenschaft­lichen) Fakultäten zusammengefaßt worden sind, kann von einein besondern Doktvrtitcl neben dem der Philosophie die Rede sein. Jede Spezialisierung des Titels innerhalb der Faknltät würde die Gefahr verstärken, daß sich bei der zunehmenden Spezialisiernng der Lehrfächer und der Wissenschaftsgebiete die Promotion in den Nachweis der Fachbildung unter Verantwortn»,; ein­zelner Fachvertreter auflöst. Daraus folgt nebenbei die Forderung, daß sich solche Spezialtitcl auch auf dem Umweg über das Ausland nicht einbürgern. Die Bestimmungen über die Genehmigung znr Führung ausländischer Grade bieten hier genügende Handhabe. So wird der anglo-amerikanische Dr. vnir. äcml. seit mehreren Jahren nicht mehr anerkannt. Auch der Dr. urvä. vst,. schweizerischer Fakultäten wird in den meisten Bundesstaaten abgelehnt. Ge­rade in der großen Zahl verschiedenartiger Fachwissenschaften, die die philo­sophische Fakultät in sich vereinigt, liegt eine Quelle gegenseitiger Kontrolle und ausgleichender Spannung der Zulassungs- und Prüfnngserfordernisse.

Aber auch die Fakultät ist Trägerin der Promotion nicht kraft eignen Rechts, sondern als Glied eines größern Ganzen. In der Universität liegt die letzte Verantwortung und die letzte Gewähr für die rechte Ausübung dieses Rechts. Hiernach sind die Bestrebungen zu schätzen, die, mit jedem Jahr leb­hafter anftretend, den Doktortitel der Universitäten oder einen ihm nachgebil­deten Titel auch in die Hand kleinerer Hochschulen legen wollen. Berg- und Forstakademien, tierärztliche und landwirtschaftliche Hochschulen stehlt da im vordersten Gliede, hinter ihnen allerhand andre, außerhalb der Universitäten stehende Lehrinstitute. Daß der Doktortitel zuweilen schon für den Charakter der betreffenden Berufsart in keiner Weise paßt, pflegt erfahrnngsgemäß nicht zu stören. DieseUniversitäts-Ausdehnnngsbewegung" findet nicht uur in dem Lehrkörper und der Studentenschaft solcher Hochschulen, sondern auch in den aus ihnen hervorgehenden Bernfsständen Vertretung und in der öffent­lichen Meinung bereitwillige Unterstützung. Empfindlich gegen Privilegien aller Art, bezeichnet man es als ungerecht, den kleinern Akademien ein Recht vorzuenthalten, das die Universitäten haben. Und der Tagespreise gilt es zweckmäßiger, sich gelegentlich den Bestrebnngen bestimmter Gruppen zu öffnen, als die höhern, aber weniger erkennbaren Interessen der Gesamtwisfenschaft zu wahrem

Man bernft sich namentlich auf die Technischen Hochschulen, zn deren Gunsten das historische Alleinrecht der Universitäten auf die Promotion schon durchbrochen worden ist, und findet in der weitern Ausdehnung auf andre Hochschulen nur die Konsequenz. Dabei wird die grundsätzliche Scheidung übersehen, die zwischen Universitäten und Technischen Hochschulen einerseits, allen übrigen Hochschulen und Akademien andrerseits besteht. Niemand wird die Technischen Hochschulen heute als Fachschulen bezeichnen. Sie haben die prinzipielle Universalität der Forschung und Lehre auf dem Gebiete der tech­nischen Wissenschaften, wie sie die Universität auf dem Gebiete der Gesamt­wissenschaft, mit Atisnahme der meisten techuischen Fächer, hat. Ihre einzelnen