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Das englische Rechtswesen
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Das englische Rechtswesen

Gebrauch zu machen auf Kosteu der abhängigen Bcmeru, Das alte, nur auf öffentlicher Kenntnis beruhende Besitzrecht wurde verdrängt durch geschriebn« Urkunden, mit denen nur gelehrte Leute umgchn konnten, und die Bauern zogen dabei immer den kürzern; denn die Schreiber wußten, auf welcher Seite ihr Vorteil lag.

Als sich nun im Jahre 1381 die kentischen Bauern unter Wnt Thler gegen die Bedrückung erhoben, unter der sie lange geseufzt hatten, da richtete sich ihre Wnt vor allem gegen die Männer des Rechts. Die Urkunden der baronialen" Gerichtshöfe flogen ins Fener, jeder Advokat, der den Aufstün­dischen auf ihrem Wege nach der Hauptstadt in die Hände fiel, wurde ohue Gnade niedergemacht, und in London selbst wurden die Gebäude der Rechts­gelehrten im Tempel den Flammen überliefert. Der Haß, der sich hier Luft machte, war derselbe, dein nach der Varusschlacht die römischen Sachwalter zum Opfer fielen. Die Juristen waren nur die Werkzeuge der Bedrückung, doch das Volk sah in ihnen die Urheber eines neuen Rechts, das ihm ein Buch mit sieben Siegeln war, und gegen das die Ungelehrten und die Armen immer im Nachteil waren.

Genutzt hat das Verbrennen des Tempels nichts. Die Bauern mußten schwer für ihren Aufstand büßen, und der Tempel wurde wieder aufgebaut. Wnt Tyler erreichte sein Ziel, der Hörigkeit der Ballern ein Ende zu machen, so wenig wie der deutsche Bauernkrieg. Eine spätere Zeit hat das Ziel erreicht, und die feudaleu Grundherren haben es nicht verhindern können. Ebensowenig würden die Bauern imstande gewesen sein, den Beginn des papiernen Zeitalters nnd das Aufkommen eines berufsmäßigen Juristenstandes zu hindern. Der Juristenstand mußte kommen als ein notwendiges Erzeugnis der vorschreitendcn Entwicklung. In urwüchsigen Zustanden, wo jedes Dorf ein selbständiges Wirtschaftsgebiet war, konnte er entbehrt werden, nicht so in verkehrsreichern Zeiten, wo sich die Grenzen des Wirtschaftsgebiets zu den politischeu des Staates ausdehnten.

England ist in dieser Entwicklung Deutschland weit vorausgeeilt. Das alte Deutsche Reich hat es bei feiner politischen Zerrissenheit nie zu einer Rechts­einheit bringen können; über den einen schwachen Versuch in der Gründung des Neichskammergerichts ist es nicht hinausgekommen. England aber hatte schon um 1300 ein vollständig ausgebildetes oberstes Reichsgericht, das zum Teil schon seinen stündigen Sitz in Westminster hatte. Etwas später, und auch die Abteilung der Königsbank hörte auf, dem Hoflager des Königs zu folgen, und wurde in Westminster seßhaft. Die überwiegende Anzahl der Richter war schon früher ans deu Reihen der Rechtsanwälte genommen worden. Mit dem Seßhaftwerden des Reichsgerichts wurden die Nichterstellen ausschließlich den Anwälten vorbehalten, die nun auch in den genannten vier Zünften als ge- schloßne Körperschaften mit besondern Vorrechten auftraten.

An dein Wesen der Verhältnisse, die sich damals entwickelten, haben sechs­hundert Jahre nichts geändert. Höchstens haben sie den Einfluß der Juristen auf das öffentliche Leben so verstärkt, daß mit gewissem Rechte behauptet werden kaun, England sei von Juristen geritten (lav^r riciclov). Die Mitglieder der