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Maßgebliches und Unmaßgebliches
mir aber war es höchst unangenehm. Ich konnte mir lebhaft vorstellen, wie der anhängliche, aber immerhin rohe Mensch auf die Fragen seiner Bekannten oder Kameraden mit der Hand wegwerfend winken nnd sagen würde: Wieder schon dahin, in den ersten Stadtteil!
Auch die kurzen Visiten wurden seltner als früher. Jemeljcm Afcmasjewitsch hatte es richtig vorausgesehen. Südwinde begannen zu wehen. Tauwctter trat ein. Sprang der Lnftzug daun und wann auch wieder nach Norden um, und fror es dann anch in der Nacht, so wärmte am Tage die Sonne schon kräftig. Der Schnee schmolz und verwandelte sich auf den Straßen und an betretenen Stellen in morsches Eis, dessen Oberfläche sich mit Mist uud all den Unreinlich- keiten bedeckte, die im Laufe des Winters nicht sichtbar gewesen waren.
(Fortsetzung folgt)
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Finnland. Wenn Pins der Neunte den Grundsatz der Nichtintervention verdammte, so geschah es zu einem verwerflichen Zweck: er wollte, daß Österreich und Frankreich die Italiener zwingen sollten, sich den elenden Kirchenstaat uud die elende Bourbonenherrschaft gefallen zn lassen. Jedoch abgesehen davon, daß ihm selbst gegenüber dieser Grundsatz des modernen Staatsrechts schlecht genug beobachtet worden war — denn die internationale Revolution arbeitete in Italien unter englischem Schutz, und die europäische Diplomatie setzte den Negiernngen der italienischen Mittelstaaten mit unerbetueu Ratschlägen zu —, abgesehen von dieser Inkonsequenz, die ihn berechtigte, die Verkündiger des nenen Grundsatzes der Un- aufrichtigkeit zu zeihen, hatte er, wie jedermann, auch das Recht, diesen Grundsatz selbst anzufechten. Oder vielmehr er hätte es gehabt, wenn er nicht selbst den allerüberspanntesten Souveränitätsbegriff für das Papsttum in Anspruch genommen hätte. Es gibt keine absolute Gewalt auf Erden, keine Gewalt, die sich nicht unter Umständen von andern Gewalten müßte zügeln und zurechtweisen lassen, und höher als die Idee des sonveriinen Staats steht die mittelalterliche — freilich ihrer- zeit recht elend verwirklichte — Idee der christlichen Völkerfamilie, deren Glieder die Pflicht haben, einander zu Hilfe zu kommen — auch gegen schlechte Regierungen; gerade in Italien hatten das ja die Völker Enropas getan, freilich nicht im Namen des Christentums, sondern im Namen der Humanität, aber auf den Namen kommt so viel nicht an. In Barbaren- nnd Halbbarbarenstaaten jedoch zögern die europäischen Regierungen auch heute noch keiuen Augenblick, sich eiuzumijcheu, wenn ein wichtiger Anlaß vorliegt; wenn man glaubt, daß Geldforderungen die Einmischung rechtfertigen, die Niedermetzlung christlicher Untertanen eines mohammedanischen Herrschers dagegen nicht, so ist das nicht gerade geeignet, uns mit Ehrfurcht vor der allermodernsten Kultur zu erfüllen. China gegenüber, wo die Sache ein wenig anders lag, ist ja sogar die Idee der Solidarität der Christenvölker wieder erweckt worden. Also der Grundsatz der Nichteinmischung soll nicht gelten, wenn die Interessen von Angehörigen der christlichen Staateufamilie durch einen Barbarenstaat verletzt werden. Aber auch die Südamerikancr scheint man, und wohl nicht ganz mit Unrecht, Vorkommendenfalls als Barbaren behandeln zu wollen, und auch die kleinen Christenstaaten der Balkanhalbinsel ruft man znr Ordnung, wenn sie sich lästig machen. Der Christcnname tuts also nicht allein; es wird der Rang eines Kulturstaats verlaugt, wenn die Souveränität respektiert werden soll. Aber stehn das russische Volk und das russische Staatsweseu wirklich in der Kultur so hoch über Griechenland uud Bulgarien, daß ihnen gegenüber der Grundsatz der Nichtintervention gelten müßte? Oder ist es bloß die russische Armee und Flotte, was den Unterschied ausmacht? Nehmen wir an, das zweite sei der Fall, und weil