Zur neuen Rechtschreibung
ie neue deutsche Rechtschreibung, nach den Beschlüssen der orthographischen Junikonferenz des Jahres 1901 von Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Deutschen Nordamerikas angenommen, ist nunmehr zur Tatsache geworden. Die Behörden sind dieses mal mit dem guten Beispiele vorangegangen, sie richten sich schon seit dem 1. Januar dieses Jahres nach ihr, und für Ostern steht die Einführung in den Schulen bevor. Wie viel Jubelhymnen in gebundner und ungebundner Rede sind schon erklungen, daß die Rechtschreibung jetzt einheitlich geregelt ist, „so weit die deutsche Zuuge klingt." Und wer wollte sich nicht herzlich darüber frenen, daß damit wieder ein Bollwerk gefallen ist, wo hinein sich deutsche Sondertümelei flüchten konnte? Wohl war schon 1880 der orthographischen Willkür, die bis dahin im Deutschen Reiche geherrscht hatte, dadurch ein Riegel vorgeschoben worden, daß die höchsten Behörden für die Schulen eine bestimmte Rechtschreibung, die sogenannte Puttkamcrsche oder, wie man treffender sagen sollte, die Raumersche, vorschrieben. Wer aber damals gehofft hatte, damit sei die Absicht verbunden, bei der Jugend anzufangen, damit die Erwachsenen allmählich nachfolgen sollten, der sah sich bitter enttäuscht. Im Gegenteil, dieselben höchsten Behörden, von denen die Anordnung ausgegangen war, und alle unter ihnen stehenden Ämter, staatliche sowohl als städtische, verhielten sich schroff ablehnend dagegen; und wer in den letzten zwei Jahrzehnten in den öffentlichen Dienst trat, sah sich genötigt, das in der Schule Gelernte so schnell wie möglich wieder zu vergesseu. Seltsam genug: das Ausland zeigte uns die rechte Verwertung dessen, was deutscher Gelehrtenfleiß geschaffen hatte, Österreich und die Schweiz uahmen 1839 und 1892 die Schulrechtschreibung des Deutschen Reichs mit wenigen Abweichungen au, machten sie aber zugleich auch maßgebend für den amtlichen Verkehr. Im Deutscheu Reiche selber dagegen bestand der unnatürliche und unwürdige Zustand weiter fort, und es war kein Wunder, daß sich auch einzelne Zeitungen, Zeitschriften und Druckereien nicht veranlaßt sahen, ihre oft wohlerwognen und folgerichtig durchgeführten Hansorthographien aufzugeben. Ja es fehlte weuig daran, daß ein gutgemeinter Versuch, dem deutschen Volke zu einer einheitlichen Rechtschreibung zu verhelfen, aus Versehen eine dieser Hausortho- gwphieu, nämlich die der Neichsdruckerei, wie sie im neuen Bürgerlichen Gesetzbuch Anwendung gefunden hatte, zur Neichsorthographie erhob!
Gewiß, die Freude über das Erreichte ist, besonders dem frühern Wirrwarr gegenüber, vollanf berechtigt. Auch die Grenzboten teilen sie und haben sich pünktlich am 1. Jannar die nene Rechtschreibung angeeignet, nicht weil sie in ihr das