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Das Miquelsche Einkommensteuergesetz im Jahre 1903
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Über Besoldung imd Pensionierung der französischen Generale

gehaltenen sächsischen Kunststraßen ist wirklich recht groß. Das gemütliche Sachsen ist straffer und besser verwaltet als das im Rufe der Ungemütlichkeit stehende Preußen.

Die obere Leitung des gesamten Einschätzungsgeschäfts im Regierungs­bezirk liegt dem Vorsitzenden der Berufungskvmmission ob. Er steht unmittel­bar unter dein Finanzminister. In dem Vorsitzenden der Bernfnngskonunission hat das Gesetz ein Amt geschaffen, das mit dem gewöhnlich dem Regiernngs Präsidenten übertragnen Vorsitz in der Bezirkskommission der frühern Gesetz­gebung nnr äußerliche Ähnlichkeit hat. Die Befugnisse des Vorsitzenden der Berufnngskvmmission sind weit gesteckt. Er ist verantwortlich für die An­wendung der Grundsätze und beaufsichtigt die Durchführung des Geschäfts uud die Geschäftsführung der Vorsitzenden der Kommissionen. Nicht von alleu Beamten der allgemeinen Verwaltung ist die Schaffung dieses Amts will­kommen geheißen worden.

Um dies zu versteh», ist es nötig, auf die gegenwärtigen Zustände innerhalb der Negierungen einzugehn,

(Schluß folgt)

Über Besoldung und Pensionierung der französischen

Generale

ie zahlreichen bernfnen und unbernfnen Kritiker unsrer Heeres- einrichtnngcn habeu in den letzten Jahren vielfach auch die Avcm- eementsverhnltnisfe znm Gegenstände ihrer Betrachtungen gemacht und sich tadelnd darüber ausgesprochen. Welche Staatsinstitution, welche Maßnahme der Regierung, welche Entscheidung des Kaisers gäbe es wohl, die nicht von gewissen politischen Parteien und ihren Organen kritisiert und unbedingt verurteilt würde. Die Armee, die unter dem Kaiser als dem obersten Kriegsherrn steht, bietet diesen Kritikern und Nörglern ein ergiebiges Feld für ihre Tätigkeit, hauptsächlich deshalb, weil gewisse Verhältnisse und bestimmte Entscheidungen lediglich der Allerhöchsten Beurteilung unterworfen sind. Hierher gehören zum Beispiel die Beförderung und die Verabschiedung der Offiziere. Einerseits wird darüber geklagt, daß zu viele Offiziere im besten Alter genötigt seien, ihren Abschied zn nehmen, weil sie als untüchtig znr weitern Beförderung von ihren Hinterleuten übersprungen werden, anderseits wird es aber auch getadelt, daß in den höchsten Kouimaudostellen Generale bleiben, denen das Alter eine ersprießliche Tätigkeit im Felde unmöglich macht.

Mehrfach ist von freisinniger und von demokratischer Seite der Wunsch nach einer Abänderung der für die Befördernngs- und die Verabschiedungsverhältnisse maßgebenden Grundsätze ausgesprochen und zugleich die Frage aufgeworfen worden, ob es nicht bester sei, die in einigen andern Ländern, namentlich in Frankreich giltigcn Bestimmungeu anzunehmen, nach denen der Offizier, wenn