Zur Reform der preußischen Verwaltung
von Larl A Ion au (Schluß)
n den Zeiten der absoluten Monarchie konnte es gerechtfertigt erscheinen, daß die Verleihung der Rechte einer juristischen Person, die Änderung der Statuten von rechtsfähigen Vereinen und Anstalten, die Genehmigung von Schenkungen an solche vom König selbst ausgesprochen werden mußte. Seit jener Zeit ist das Staatsgebiet so viel größer geworden, die Bevölkerung ist so stark gewachsen, daß die Fiktion, der Monarch töuue alle Verhältnisse übersehen, nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Es ist sehr bedauerlich, daß auch nach dein preußischen Nusführnngsgesetze zum Bürgerlichen Gesetzbuche solche Geuehmigungen dem König vorbehalten sind. Diese Angelegenheiten sind nicht so wichtig, daß sie nicht auch auf die Oberpräsidenten übertragen werden könnten, und sie werden ja schließlich jetzt auch nur auf Grund der Berichte der Provinzialbehörden entschieden. Wollte man noch einen Schritt weitergehn, so würde auch das nicht schaden. Der Deutsche hat das Bedürfnis, sich mit möglichst vielen Nechtskautelen zu umgeben, und das hat zum Beispiel auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung dazu geführt, daß jede Entscheiduug der Berufungskommission, ohne Rücksicht auf die Höhe des veranlagten Einkommens, durch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht angefochten werden kann. Viele Tausende von Revisionssachcn kommen jährlich an die höchste Instanz, der Steuersenat des Oberverwaltungsgerichts hat mehrfach vergrößert werden müssen und ist doch mit Geschäften so überlastet, daß seine Entscheidungen oft zwei Jahre uud länger auf sich warten lassen. Für die ersten Jahre nach der Einführung des Einkommensteuergesetzes war dieses Verfahren vielleicht gut uud nützlich. Jetzt hat sich das Gesetz eiugelebt, sollte es da uicht möglich sein, die Beschwerde nur bei Einkommen von mindestens dreitausend Mark zuzulassen und dafür die Tätigkeit der Bernfungskommission durch Kommissare des Fiuanzministers eingehend kontrollieren zu lassen?
Würde man nach solchen Regeln die Kompetenzen der Regierung erweitern, das Schreibwerk durch Beseitigung überflüssiger Berichte der Regierungen an die Zentralinstanz und der Landräte an die Regierungen, sowie dnrch Änderung unzweckmäßiger gesetzlicher Bestimmungen auf das notwendige Maß beschränken, so wäre Raum geschafft für die eigentliche Verwaltungs- tätigkcit, und es käme dann weiter darauf an, zn untersucheu, wieviel Beamte mau iu der Verwaltung überhaupt braucht; daß jetzt bei den Regierungen zu viel höhere Beamte angestellt sind, daß es an Arbeit fehlt, alle zu beschäftigen,