Zur Reform der preußischen Verwaltung
Don Carl Ulonau
ls der Geheime Negierungsrat von Massow im Jahre 1894 au den Verhältnissen der allgemeinen Staatsverwaltung Preußens eine herbe Kritik übte/°) die Grunde des herrschenden Bureaukratismus, der Langsamkeit des Geschäftsganges uud der nutzlosen Vielschreiberei darlegte und sehr beachtenswerte Vorschläge für eine Reform machte, da hat der Schreiber dieses Aufsatzes und mit ihm vielleicht mancher Wohlmeinende geglaubt, daß diese Aureguugen die Veranlassung zu zeitgemäßen Verbesserungen geben würden. In einein Aufsatze der Grenzboten wurde damals sogar gesagt, daß die Gesellschaft von allen guten Geistern verlassen sein müßte, wenn sie an diesem Buche stumpfsinnig vorüberginge. Es ist aber alles beim alten geblieben, nicht einmal der Versuch ist gemacht worden, die preußische Verwaltung den Bedürfnissen der Zeit anzupassen. Die Klagen über die Mängel dieser Verwaltung sind allerdings uiemals verstummt, von Zeit zu Zeit gelangen sie in die Presse, aber im allgemeinen beschäftigt man sich nur wenig mit diesen Dingen, die doch eigentlich jeden angehn. Das Publikum erträgt es geduldig, wenn es Wochen-, oft monatelang auf eiueu Bescheid warten muß. Währcud alles vorwärts drängt, das Leben sich immer mtensiver gestaltet, uud Zeitersparnis auch bei uus Geld bedeutet, nimmt man es ruhig hin, daß die Staatsverwaltung als ein Anachronismus fortbesteht, als ob das so seiu müßte. Im Parlament haben allerdings einige Abgeordnete mehrfach auf die Notwendigkeit einer Reform hingewiesen, besonders Freiherr von Zedlitz ist für eine weitgehende Dezentralisation eingetreten, aber mit be- svnderm Nachdruck ist auch das uicht geschehn, uud jedenfalls hat es keinen Erfolg gehabt. In Preußen sind bisher alle Impulse vom Königtum ausgegangen, die preußische» Könige aber, deren Vorfahren die Verwaltung geschaffen und groß gemacht haben, sind seit einem Jahrhundert etwa neben ihrer vornehmsten Aufgabe, der Sorge für die Wehrhaftigkcit des Volts, durch die Politik nnd die Fülle von Pflichten, die an sie herantreten, so in Anspruch genommen, daß die Beziehungen zwischen dem Mouarchcu und der Verwaltuug
*) von Mnssow, Reform oder Revolution, Kap. VII. Grenzboten t 1903
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