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Marokko
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Die Ausbildung der höher» Oerwaltnngsbeamten in Preußen und andres 205

die, wie die Geschichte lehrt, zu den ergiebigsten Kapitalanlagen gehören. Es darf nicht sein, daß die Regierung und der Kaiser allein den politischen Karren ziehn, die leitenden Männer könnten die Lust verlieren, für ein störrisches und verständnisloses Volk ihre Kräfte aufzureiben. Ein auf bestimmte Ziele gerichteter Volkswille ist immer die beste Seitendeckuug für die Negierung. Mit welchem großeu Geschick unterstützen die Londoner und die Pariser Presse ihre Regierungen; wenn es irgendwo an guten Gründen fehlt, füllen die Zeitungen ihre Spalten mit betäubendem Geschrei, und die halbe Welt betet nach, was dort geschrieben steht. Es ist nun einmal wahr, daß zur Verfechtuug von An­sprüchen nicht nur gute Gründe, sondern anch gute Lungeu gehören. Mögen der Reichstag und die Presse ihre Aufgabe in dieser Hinsicht besser erkennen.

In Marokko ist auf das beste vorgearbeitet worden. Die Deutschen sind überall angesehen, und ihr Anhang ist bedeutend, der deutsche Kaufmannsstand in Marokko kennt seine nationale Pflicht, die Handelsherrschaft im Lande an sich zu reißen. Daß er diese Pflicht erfüllen kann, muß aber sein Rücken gedeckt sein, er muß wissen, daß ihm nicht das traurige Geschick der tunesischen Italiener bevorsteht. Kann Deutschland Marokko nicht besetzen, so mag das uuterbleibeu, dafür muß aber die Unantastbarkeit Marokkos und auch Siams ebenso durchgesetzt werden, wie die der Türkei und Chinas durchgesetzt worden ist. Nichts ist auf dieser Erde so gering, daß wir es vernachlässigen dürften, jeden Erfolg, der irgend zu haben ist, müssen wir erHaschen, und wir müssen immer bedenken, daß jeder Schritt vorwärts auf dem Wege der Erfolge deren zwei bedeutet auf dem Wege der Ansprüche.

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Die Ausbildung der höhern Verwaltungsbeamten in Preußen und andres

Ein Mahnruf an alle, die es angeht er Gesetzentwurf über die Neuregelung der Befähigung für den höhern Verwaltungsdienst in Preußen, den daS Abgeordnetenhaus iu seiner letzten Session nicht verabschiedet hat, soll dem Landtage bei seinem nächsten Zusammentritt wieder vorgelegt werden. Es dürfte deshalb angebracht sein, einmal die großen Bedenken dar­zulegen, die jeder Verwaltungsbeamte, der seinen Beruf liebt, gegen den Entwnrf erheben muß. Dabei wird sich Gelegenheit bieten, auch andre Fragen des Verwaltungsdienstes zu erörtern, die ebenso wichtig sind, wie die Frage »er Ausbildung. ^

Mau hat an dem Gesetzentwurf besonders gelobt,") daß mit ihm an maßgebender Stelle nun endgiltig der Gedanke aufgegeben worden sei, die Anwärter für den höhern Verwaltungsdienst nur ans der Zahl der Gerichts-

*) Regierungsrat Cuno im Preußischen Verwaltungsblatt für 1902, S. 62!) ff. Grenzbotcn t 1908