Die Muttersprache in (Llsaß-Lothringen
as Deutsche Reich hat sich, indem es durch den Frankfurter Friedensschluß das Reichsland Elsaß-Lothringen wieder mit Deutschland vereinigt hat, nicht ein einziges Dorf angeeignet, das nicht früher zum Deutschen Reiche gehört hätte. Wohl aber hat Deutschland, da es sich nnr durch Rücksichten ans die eigne Sicherheit leiten ließ, als es gegen Frankreich die neue Grenze zog, kein Bedenken getragen, anch ehemals deutsche Gebictsstücke an sich zn bringen, die dem französischen Sprachgebiete angehören, nämlich eiuen kleinen Teil der Gebiete, von denen Kurfürst Moritz von Sachsen und dessen Verbündete 1551, als sie „die welschen Bistümer" an den König von Frankreich als Schutzherrn auslieferten, erklärten, daß diese „von alters her zum Reich gehören und mit deutscher Sprach seind." Solcher welscher Gebietsstücke hatte das Reich außer diesen Bistümern noch andre, wie Savohen, die Freigrafschaft Burgund, die Grafschaften Mümpelgard und Ober-Salm, die Herzogtümer Lothringen und Bar und die „wallonischen Quartiere" der Niederlande, die auch unter spanischer Herrschaft, gleich der Freigrafschaft Burgund, Lehen vom Reiche blieben.
Als die deutsche Verwaltung in Elsaß-Lothringen 1871 die Sprachver- hültnisfe des Lcmdes ermittelte, um eine Grundlage für das Gesetz vom 31. März 1872 über die Gcschäftssprciche und zugleich für dcu Sprachunterricht und die Unterrichtssprache in den Volksschulen zu gewinnen, hat sie nicht eine Jndividualzählung vorgenommen, sondern auf Srnnd der Wahrnehmungen und Ermittlungen der Behörden der verschiedneu Dienstzweige eine Sprachgrenze festgestellt nnd dabei vom deutschen Sprachgebiet ein reiu französisches und ein gemischtes Sprachgebiet ausgeschieden. In den beiden letzten Sprachgebieten wurde „bis auf weiteres" der Gebrauch der frauzösischeu Geschäftssprache erlaubt. Dabei scheint sich die Negierung eine Berichtigung der ersten Aufstellung vorbehalten zn haben, da zunächst die Ergebnisse der Options- bewegung und der damit verbundnen Auswanderung, die erst am 1. Oktober 1872 ihren Abschluß finden sollte, abgewartet werden mnßten. Schon die Verordnung vom 5. Dezember 1877 hat dann die Zahl der von dem Gebrauch der deutscheu Geschäftssprache ausgenommenen Gemeinden auf 420 von der Gesamtzahl (1696) festgesetzt. Seitdem ist diese Zahl um 109 weitere Gemeinden vermindert worden, sodaß nur noch 311 Gemeinden ausgenommen sind; von ihnen gehören 22 zum Uuterelsaß, 3 zum Oberelsaß und 286 zu Lothringen. Für die Städte Metz, Dieuze uud Chnteau-Salins wurden, und Mar für Metz schon 1883, für Dieuze 1888, für Chäteau-Salins 1889 besondre Bestimmungen getroffen, wonach amtliche Berichte und Schreiben an die Behörden des Reichs und des Landes und öffentliche Bekanntmachungen