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Gerichtsoffizier oder Regimentsjustizbeamte?
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Am St, Gotchard

sieben Burscheu, sieben Trainfahrer vom Bock, vierzehn Stangenpferde, sieben Fahrzeuge. Das dürfte für die Arbeitsleistung, die unsers Erachtens füglich vou Leutnants nebenbei erledigt werden kann, doch wohl ein zu umständlicher und auch zu kostspieliger Apparat sein.

Zum Schluß noch ein kurzes Wort über den Gerichtsherrn, der ja mich sonst besonders solchen Leuten, die von dem Geist der preußischen Armee nicht vollkommen durchdrungen sind, ein Dorn im Ange ist. Wir würden es für einen der Armee äußerst gefährlichen Schritt halten, Kommandogewalt und Gerichtsbarkeit zu trennen. Die Verantwortlichkeit für die Disziplin hängt zu eng mit der Gerichtsbarkeit zusammen. Der Soldat darf auch in Straf­sachen keine andre Autorität kennen als die, die sich in seinen Vorgesetzten verkörpert, sonst gerät die Armee auf eine schiefe Ebne. Glauben denn die Gegner wirklich an die Mißstündc, die sie ausmalen? Man darf doch voraus­setzen, daß in die höhern Stellungen mit Gerichtsbarkeit nnr Männer kommen, die wissen, daß Recht nnd Gesetz sich nicht nur mit Disziplin vertrügt, sondern durchaus zusammengehört. Will man andrerseits im Ernst behaupten, daß die Nichter, besonders auch die drei bei den Standgerichten, fähig sind, sich durch die thuen etwa bekannt gewordnen Ansichten des Regimentskommandeurs be­einflussen zu lassen? Das wäre ja jämmerlich! Trotz der kurzen Zeit des Bestehns des neuen Verfahrens lehrt auch die Praxis schon, daß die ange­deuteten Befürchtungen unberechtigt sind. Die Spruchgerichte neigen durchaus nicht dazu, sich der Ansicht des Gerichtshcrrn oder der vom Vertreter der Anklage vorgetragnen ohne weiteres anzuschließen. Das beweisen schon die häusigen vom Gerichtsherrn sowohl zu Gunsten wie zu Unguusten des An­geklagten eingelegten Berufungen, die in sehr vielen Füllen verworfen, also gegen den Gerichtsherrn entschieden werden.

Kaum zwei Jahre ist die Militürstrafgerichtsordnung in Kraft. Das ist zu kurz, als daß wir ein endgiltiges Urteil fällen könnten. Soviel aber ist sicher, daß sie einen gewaltigen Fortschritt gegen früher bedeutet, und für uns steht ebenso fest, daß grundsätzliche Änderungen in sogenannter liberaler Richtung eine schwere Schädigung der Armee bedeuten würden.

v. Schw artzkoppen. Major I. R. 3l

Eilpost

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Am St. Gotthard

von Gtto Raemmel er heute aus Luzern kurz nach neun Uhr vormittags mit dem trtzuo clirsttiLsiuro der Gotthardbabn abführt, der hat kurz nach drei Uhr nachmittags das weiße „Marmorgcbirge" des Domv von Mailand vor sich. In sechs Stunden legt er im bequemen ^ Wagen eine Strecke zurück, für die in frühern Zeiten auch dre mehrere Tage brauchte. Er sieht dabei die großartige Gebirgslandschaft ern Reußthals bis Göschenen und das kaum weniger imposante, nur