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Musikalische Zeitfragen
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Musikalische Ieitfragm

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zureihen, zur Information und Repräsentation haben muß. Die gesamte musi­kalische Schulung, das Konzertwesen, die Musik in der Kirche, im öffentlichen Leben, die Musik als dienende und als freie Kunst ist ihm anzuvertrauen, ihm fällt die Verantwortung für die Bildungsfragen, für die wirtschaftliche und die soziale Wohlfahrt der Musiker ebenso zu wie die Sorge, daß die Wirkuugsbahn der Musik nicht gruudlos beschränkt werde, daß alle Formen ihrer Verwendung im rechten Verhältnis zu einander stehn, daß dem Volk das Maß von Mnsik zuteil wird, auf das es Anspruch hat, daß das Konzert seinen Zweck erfüllt, daß jede Art von Unterricht das leistet, was ihr zugewiesen ist. Als beratende nnd beschließende Körperschaft steht der Musikertag vor einer ungeheuern Fülle wichtiger Aufgaben. Er hat auszugleichen, was drei Generationen versäumt nnd verbrochen haben, und braucht dazu eine Regierungsweisheit, in der sich mit großem Blick über die gesamte Lage und Arbeit des Standes eingehendste Spezialkenntnis der verschiedensten Reviere vereint. Nur eine Leitung, in der neben der eigentlichen Tonkuust auch Volksschule, Gymnasium, Universität, Kirche, Kommunalverwaltung, Presse, musikalischer Verlag und Handel, Jn- strnmentenbcm überlege» vertreten sind, wird diesen vielfältigen Bedarf decken können. Der eingerisfenen Verwilderung zu steuern, muß er auch als Dis­ziplinarbehörde das Recht haben, käufliche Referenten und ihre Auftraggeber zur Ordnuug zu rufen nnd jeder Art von Ehrlosigkeit zu steuern. Das sind große Anforderungen, aber keine unausführbaren. Für eine solche Zentral- vertretnng bieten den Musikern die andern Stände Muster geuug. Die wirkliche Schwierigkeit liegt nicht darin, einen Musikertag einzurichten, sondern darin, ihm Autorität zu verschaffen.

Hier ist der Punkt, wo die Einsicht und der gute Wille des Standes am Ende seiner Macht steht, wo er ohne Unterstützung des Staates nichts aus­richtet. Schon früher wird er wahrscheinlich dieser Hilfe bedürfen. Denn von der Einigkeit der Musiker, die die Voraussetzung eines Allgemeinen Deutschen Musikvereins und seines Musikertages ist, sind wir bei dem fast vollständigen Mangel an Standesgefühl und nn Einsicht für Standesinteresfen noch sehr fern. Noch zeigt sich nirgends auch nur die Spur einer Agitation, die Musiker unter einen Hut zu bringen, zum Beitritt zu einem Allgemeinen Verein zu bewegen.

Da wäre, wie bei Kindern, ein sanfter Zwang eine Wohlthat. Eine Petition von einer Anzahl namhafter Musiker an die Landtage oder an den Reichstag gerichtet, würde diese Wohlthat, daß nämlich den deutschen Ton­künstlern eine Standesorganisation vorgeschrieben wird, erbitten können. Der einfachere Weg wäre, daß die Regierungen aus freien Stücken die Angelegen­heit vor die Parlamente brächten. Ihr Recht zum eignen Vorgehn ist an und für sich unbestreitbar, und thatsächlich bekennt in Deutschland jeder Staat dadurch eine Verpflichtung, für die Musik zu sorgen, daß er sie unter die obligatorischen Fächer der Volksschulen und der höhern Lehranstalten auf­nimmt. Einzelne Regierungen gehn noch weiter, indem sie Orgelrevisoren, Prüfungskommissionen für Musiklehrer au Seminarien, hier und da auch für musikalische Privatlehrer bestellen, an den Universitäten die Musikwissenschaft