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Soldatentreue
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^»oldatentreue

s soll hier nicht an den von dein Soldaten geleisteten Eid der Treue erinnert werde», denn es giebt heutigentags zuviel junge Leute im Heere, für die die Thatsache, daß sie den Herrn von Himmel und Erde als Zeugen für deu Ernst ihres Gelübdes cmrufeu, nichts ist als eine unverständliche oder inhaltlose Form, und denen man deshalb auch abgesehen vom rein strafrechtlichen Stand­punkt eine Vernachlässigung der eidlich eingcgangnen Verpflichtung nicht als einen mit vollem Bewußtsein und in vollem Ernst verschuldeten Eides- brnch beimesscu könnte. DerVorwärts" oder, wie es eigentlich heißen müßte, dasVorwärts" würde nus schön auslachen, wenn wir ihm mit solchenausgeleierten Geschichten" wie Fahneneid kämen. Aber es giebt neben dieser feierlich eingegnngnen Verpflichtung, die allerdings, wie wir dem Vorwärts" gegenüber einräumen müssen, nur für den einen Sinn hat, der überhaupt an Gott glanbt, anch noch ein rein menschliches, von der Religion unabhängiges Gefühl, das, ohne daß wir uns zu dessen Schilderung schöner Worte zn bedienen brauchen, einfach dahin geht, daß ein richtiger .Kerl hält, was er verspricht. Auch in Bczng auf die Treue des richtigen Kerls, die ein köstliches und eiu in der deutschen Armee, um uur von dieser zu reden, häufiges Kleinod ist, würden wir uns auf Zureden zu eiuer nachsichtigen Mindest­forderung bestimmen lassen. Da dem Soldaten, dem sogenannten gemeinen Mann, die Wahl, ob er sich verpflichten will oder nicht, in keinem Falle gelassen wird, so ist es deshalb auch vom rein menschlichen Stcmdpuukt be­greiflich, wenn die gezwungnerweise übernommne Verpflichtung dem Herzen nicht so uahe steht wie eine spontan eingegcmgne.

Das mag alles, so wenig es vom rein militärischen Standpunkt in Frage kommt oder in Frage kommen kann, ganz richtig sein; wenn es sich da­gegen um militärische Führer, sagen wir kurz um Offiziere handelt, be­kommt die Sache sogleich ein andres und viel ernsteres Aussehe«. Denn da der Offizier die freie Wahl gehabt hat, an der es dem andern fehlte, ^ muß es sehr schlimm kommen, weun man für seinen Entschluß, auf Grund eignen Urteils Farbe zu wechseln, eine ausnahmsweis vorhandne Be- Grenzboten III 1902 85