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Inzwischen zog sich über Rom selbst die Gewitterwolke des kaiserlichen Zornes immer dunkler zusammen. Der Kaiser verlangte vom Papst, daß er seine Nentralität aufgebe, daß er die Feinde Frankreichs für seine Feinde erkläre; die Forderungen gingen in Drohungen über, und Humboldt aHute, „daß vielleicht ciue der bemerkenswertesten Katastrophen der neuen Geschichte nahe sei, nämlich die Beraubung des heil. Stuhls von jeder Art von Souveränität." Znglcich aber spricht er seine Ansicht aus, daß der Papst, weuu er der maßlosen Forderung des Kaisers staudhaft widerstehe, eiue gesunde Politik verfolge: „Der heilige Stuhl kauu durch physische Gewalt umgestürzt werden, aber er wird sich in andern Zeiten immer wieder aufrichten können, während es sehr schwer, wo nicht für immer unmöglich wäre, das wieder zu erlangen, worauf er aus freien Stücken verzichtet hätte." Die preußische Regierung ließ dein Papst ausdrücklich die Billigung seiner festen Haltung aussprcchen, wie seinerseits der Papst, der ein Leidensgenosse geworden war, seine Teilnahme wegen des Tilsiter Friedens ausdrückte.
Humboldt hat uoch mit ansehen müssen, wie französische Geilerale in der Stadt schalteten, die ihm eiu geweihter Boden, der Jubegriff alles Schönen und Großen war, deren Reize er nach allen Seiten auszukosten verstand. Rom hörte auf, die „himmlische Wüsteuei" zu sein, von deren Zauber um- woben er die Alten zu seinem Lieblingsstudium gemacht, in der Übersetzung Pindnrs nnd des Äschylvs die Ansfülluug seiuer Mußestunden gefunden hatte. Die Katastrophe der Stadt, ihre Einverleibung in das französische Reich uud die gewaltsame Wegführuug des Papstes hat er nicht mehr dort erlebt. Im Oktober 1808 trat er einen Urlaub unch der Heimat an, und aus diesem Urlaub ist er uicht mehr nach Rom zurückgekehrt. Das Vaterland hielt ihn fest. Nachdem auch Stein auf Befehl des Kaisers hatte weiche» müssen, waren Hnmboldts Dienste für den preußischen Staat doppelt wichtig und unentbehrlich. Wie es ihm baun zufiel, auf dem Wiener Kongreß im Auftrag seiner Regierung für die Wiederherstellung des Kirchenstaates zu wirken, und wie sich mit dieser Wiederherstellung ein ganz nener Abschnitt des kirchenpolitischen Wesens — entgegenlaufend den Tendenzen des achtzehnten Jahrhunderts — eröffnete, das gehört einem andern Kapitel an. w. L.
Aus unsrer Strafrechtspflege
ie diesjährige Neichstagssession war für die Reformbestrebnngen auf dem Gebiete der Strafrechtspflege uicht günstig; nnr der sogenannte fliegende Gerichtsstand für die Presse wnrde einer gesetzgeberischen Regelung unterzogen. Schon frnher haben die Grenzboten — Jahrg. 1898 II, S. 451 — darauf hingewiesen, daß dieser ambulante Gerichtsstand aus praktischen nnd rechtlichen Gründen beseitigt werden sollte. Vier Jahre hat es dauu noch angestanden, bis die