Prenszischc Kirchenpolitik vc>r hundert Ial;r>?n
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der bischöfliche» Befugnisse ablehnend. Wenigstens wurden seine Zugeständnisse ungenügend gefunden. Der Minister des Auswärtigen, Graf Alvensleben, kam deshalb auf den Gedanken, die üble Lage, in der damals der römische Stuhl war, auszunützen und noch einen Schritt weiter zu gehn. Nichts geringeres war sein Plan, als dem Papst gegen eine Gcldentschädigung den Verzicht auf alle geistlichen Befugnisse in Preußen anzusinnen. Dispensatiouen, Anstellungen, die geistliche Gerichtsbarkeit, die Klosteraufsicht, alle diese Befugnisse sollten abgelöst und für ewige Zeiten den preußischen Bischöfen übertragen werden. Damit würden die vielen Verwendungen in Rom gänzlich aufgehoben, die, wie der Minister in einem Schreiben vom 30. Juli 1800 sagte, nur den Aberglauben nähren, Zeit verderbe« uud viel Geld nach Rom entziehen. „So erwünscht nun jenes Ziel ist, so scheint es doch in weiter Entfernung dazustehn, wenn uicht etwcm, als wozu wir nicht die Hoffnung aufgeben, die dermalige schlechte Lage des päpstlichen Stuhls den Papst zu jenen allerdings bisher unerhörten Aufopferungen bringt, falls ihm dafür, es sei auf einmal eine Summe oder ein beträchtliches Jahrgehalt bewilligt wird. Jene, die Snmme auf einmal, halten wir gar nicht für ratsam zu geben. Der Papst würde sie nehmen und hernach doch thun, was er wollte. Zweckmäßiger wäre vielleicht das Jahrgehalt, denn dieses Werte man augenblicklich, so wie der Papst nachließe, sich nach der Intention des Königs zu bequemen. Nur besorgen wir, es müßte dieses Jahrgehalt sehr ansehnlich sein, um zum gewünschten Ziel zn führen." Es scheint aber nicht, daß dieser radikale Gedanke weiter verfolgt wurde.
Was insbesondre die Klosteraufsicht betrifft, so blieb es unausgesetzt der Wunsch der Regierung wie der Bischöfe, den Einfluß Roms und der auswärtigen Obern einzuschränken und „die ganze Negnlargeistlichkcit unter die bischöfliche Jurisdiktion zurückzuweisen." Solange die Exemtionen der Klöster von der bischöflichen Gewalt bestehn, führte der Bischof von Breslau, Fürst Joseph von Hohenlohc, in einem Schreiben an das Staatsministerinm aus, könne keine angemessene Klosterzucht eingeführt werden. Die Aufhebung der Exemtionen wäre aber auch, wie der Staatsminister von Vvß in einem Schreiben an das auswärtige Ministerium vom 9. Oktober 1800 ausführte, ein vorbereitender Schritt znr wünschenswerten Anflösung der Klöster. „Die Wohlfahrt Südpreußens fordert nicht nur, daß mau die Klöster allmählich eingehen lasse, sondern daß man mich darauf denke, die bereits in Klöstern sich befindenden Subjekte für Seelsorge und zum Volkslchreramte tauglich zu machen, mithin dieselben ihrem kontemplative» Müßiggänge zu entziehen. Die Bischöfe sind bereitwillig, hierin die Regierung zn unterstützen, aber es kann immer nnr gesprochen und geschriebell, nicht gehandelt werden, solange die Klostergeistlichen unter dem Vorwande ihrer Exemtionen den Bischöfen den Gehorsam verweigern," Eine Ministerkonferenz vom 21. April 1801 faßte dann in Sachen der Exemtionen den Entschluß: „Keine Verhandlung in Rom, wohl aber Defensiv- maßregeln daselbst, leine Verhandlung mit den Bischöfen, sondern Befehl an dieselben und an die Klöster, nnd nm Ende bei Renitenz Inhibition der Tem- porcilien der Bischöfe und Aufhebung des renitierende» Klosters. Die Sütu-