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Maßgebliches und Unmaßgebliches
st vbaussües), ein Professor von der Akademie der Arzneikuude, Advokaten u. a. hervorragende Männer der Wissenschaft. Man sieht daraus, daß es den Franzosen, die auch schon längst ein Denkmalschutzgesetz haben, mit dem Naturschutz ernst ist: die Satzungen sind so weitgreifend und umfassend, daß sie auch für deutsche Verhältnisse in jeder Beziehung als Muster für einen Heimatschutzverein gelten können, der den Zweck hat, die deutsche Heimat mit ihren Denkmälern und der Schönheit ihrer Natur vor weiterer Verunglimpfung zu schützen. Seit vielen Jahren zwar arbeitet der Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine an den Entwürfen zu einem allgemeinen Denkmalschntzgesetz; aber es ist bis jetzt noch nichts annehmbares zustande gekommen, weil man mit zuviel Einzelregierungen zu thun hat, die teilweise schon Sonderbestimmnngen darüber getroffen haben, zum Teil wenigstens mit der Verzeichnung der Kunst- und Baudenkmäler beschäftigt sind. Wenn also schon ans diesem Gebiete vieles zu wünschen übrig bleibt, so ist für den Naturschutz noch weniger Hoffnung, in absehbarer Zeit eine einheitliche und eindringliche Gesetzgebung zu erzielen. Frankreich hat mit der Gründung dieser Gesellschaft gewissermaßen den Weg der Selbsthilfe betreten, seine Landschaften gegen die immer weiter um sich greifende Verunstaltung zu schützen, und wird sicherlich damit Erfolg haben, wenn die Satzungen streng befolgt werden. In Deutschland dagegen rnft man die Polizei an, die Schutz gegen den Frevel gewähren soll. Das ist viel bequemer uud einfacher; ob aber der Erfolg ebenso sein wird, wie jenseits der Vogesen, bleibt abzuwarten. Der vorliegende preußische Entwurf beschäftigt sich ausschließlich mit den Neklameschildern, deren Aufstellung außerhalb geschlossener Ortschaften in besonders schonen Gegenden verboten werden kann. Alles andre, was die Schönheit der Landschaft verunstalten kann, wird nicht berührt.
Hier gäbe es für einen allgemeinen deutschen Natur- uud Heimatschutzverein noch ein reiches Arbeitsfeld. Was ein solcher Verein auf nationalem Gebiete leisten kann, sehen wir am besten an dem Allgemeinen deutschen Sprachverein, der sich mit seinen Verzweigungen über ganz Deutschland erstreckt, in den höchsten Beamtenkreisen Mitglieder hat und schon bedentende Erfolge aufweisen kann. Das Gefühl für Heimatkunde, Heimatkuust und deutsches Volkstum regt sich überall, und es bedarf vielleicht nur eines Anstoßes von berufner Seite dazu, auch auf diesem Gebiete ähnliche Leistungen hervorzubringen wie auf dem Sprachgebiete.
Schlieben R. Urieg
Anvdyn. Ein Leser schreibt uns: Vielleicht interessiert es die Leser der Grenzboten in Hinblick auf den Artikel: Ineiäit in LeMam in Nr. 25, zn hören, daß auch in der Diplomatensprache „anodyn" in dem an jener Stelle gebrauchten Sinne verwandt wird. Fürst Bismarck sagt in den Gedanken und Erinnerungen (I, 314) von der Militärkouvention, die aus Anlaß des polnischen Aufstandes 1863 zwischen Preußen und Rußlaud abgeschlossen wurde, u. a.: „Ein Abkommen militärisch-politischer Natur, welches Rußland mit dem germanischen Gegner des Pan- slawismns gegen den polnischen »Bruderstcunm« schloß, war ein entscheidender Schlag auf die Aussichten der polonisierenden Partei am russischen Hofe; und in diesem Sinne hat das militärisch ziemlich anvdyne Abkommen seinen Zweck reichlich erfüllt."
Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Will). Grunow in Leipzig — Druck von Carl Marquart in Leipzig